StVO-Diskussion (abgetrennt)

Willkommen in der Transport Fever Community

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  • oder einfach das Fahrrad nehmen und da anhalten wos schön ist...

    also da geh ich voll mit. Damit sollten doch alle zufrieden sein :) Freue mich immer wenn ich hier Familien (von Berlin bis nach Usedom hoch fahren die mit dem Fahrrad) durchkommen sehe. Sollten noch viel mehr machen :)

  • Zum Thema langsam fahren in DE: Klick



    Demnach ist Grundloses langsam fahren auch in DE nicht erlaubt.
    Und nicht grundlos hat so ziemlicher jeder LKW / Traktor / was auch immer ein rotes Schild mit zulässigen Höchstgeschwindigkeit drauf kleben.

    Die Frage ist, ab welcher Geschwindigkeit der Verkehrsfluss behindert wird. In dem von dir verlinkten Artikel wird als Beispiel an Fahrer genannt, der auf der BAB mit maximal 38 km/h unterwegs gewesen ist und laut Gericht einen Unfall mitverursacht hat. Wenn jemand 50 km/h in einer 100er Zone fährt, ist die Sachlage vermutlich klar. Aber wie häufig kommt das vor? Diese Fälle sind doch die absolute Ausnahme. Meinem Empfinden nach werden vor allem Personen also störend empfunden, die mit 80 bis 85 in der 100er Zone unterwegs sind. Auch die behindern den Verkehr. Aber in einer unzulässigen Weise? Ich möchte mal das Gericht sehen, dass hier ein Bußgeld verhängt.

  • Und was ist dann mit den Fall, dass man als Hindernis wahrgenommen wird, weil man als einziger mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs ist? Wie sieht dann die Lage aus?

  • Was auch unheimlich aufregt:
    Lernt man in der Fahrschule nicht mehr wofür ein Beschleunigungsstreifen gut ist?
    Kann ja nicht sein dass man da mit 50-60km/h auf die Autobahn eiern muss nur weil der/die vor einem das Gaspedal nicht findet

    Da kann ich dir eine ganz tolle Autobahneinfahrt empfehlen:
    https://www.suedostschweiz.ch/…?h=bde91b96&itok=JNfBBTWw
    Das gibt dir unfreiwillig einen echten Kick.
    Da eiert man unfrreiwillig mit 20 km/h auf die Autobahn :P .

  • Die Raststätte Walensee ist bereits seit 15 Jahren geschlossen. Es sollte dort eine Wohn- und Geschäftsimmobilie entstehen. Die Baubewilligung ist aber wegen Einsprachen immer noch hängig.

  • Ah genau, aber der Parkplatz wurde kürzlich geschlossen, wegen dem zu kurzen Beschleunigungsstreifen und dem fehlenden Pannenstreifen:


    Die Beamten machen Sicherheitsgründe geltend für die Massnahme: Die Strecke für die Wegfahrt sei zu kurz. Für die Fahrzeuge sei es nicht möglich, auf 80 Stundenkilometer zu beschleunigen. Für eine reibungslose Eingliederung in den Autobahnverkehr sei das aber notwendig.

    TT herrscht!

  • Weiß gar nicht wie das in Deutschland ist.

    In Deutschland gibt es für Fahranfänger oder so keine Kennzeichnungspflicht, nur bei Fahrschulstunden hat das Auto ein Dachaufsetzer und hinten Magnettafeln mit der Aufschrift Fahrschule.


    Weiß nur, dass man u18 nur in Begleitung Erwachsener fahren darf.

    Genauer gesagt schon mit 17, aber der Erwachsene muss auch jede Menge Voraussetzungen erfüllen.
    Unter anderem: Min. 30 Jahre alt sein, keine Punkte in Flensburg haben, seit 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und beim Fahren gilt auch für die Begleitperson das Drogenverbot und die 0,5-Promille-Grenze beachten.

BlueBrixx