Modding und das Urheberrecht - Was ist erlaubt, welche Rechte habe Ich?

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  • Hallo zusammen,
    Da dieses Thema hier des öfteren schon im einzelnen Angesprochen wurde und ich kein passendes Thema gefunden habe welches mir zufriedenstellende Antworten liefern konnte, wollte ich hier ein eigenes Thema erstellen in welchem wir mal über die ganze Sache diskutieren können und vorallem Fakten sammeln können.


    Mich Interessieren dabei vorallem folgende Fragen besonders:


    Rechte die ich als Modder beachten muss:

    • Welche Rechte muss ich als Modder beachten? Sprich inwiefern können Fahrzeuge / Gebäude etc. Geschützt sein und eine Lizenz verlangen ?
    • Wo kann man sich verlässlich über solche Fälle informieren?
    • Welche Anforderungen werden hier überhaupt vom Forum selbst gestellt? Gerade beim Fall des ICE's kommt es da ja immer wieder zu Diskussionen.
    • Wie stark muss mein Nachbau vom Original abweichen um keine Lizenz zu benötigen?

    Rechte die ich als Modder habe:


    • welche Rechte habe ich durch das einfache hochladen einer Mod ohne diese Rechte selbst festgelegt zu haben?
    • Inwiefern kann ich das Urheberrecht an meinem Mod festlegen, ist es mir erlaubt Veränderungen an dieser gänzlich zu verbieten?
    • Welche vordefinierte Varianten des Urheberrechts ( ich denke da an Sachen wie Creative Commons.) gibt es alles und sind diese die einzig zulässige Form des Urheberrechts?

    Und letzendlich wäre noch folgendes Interessant:

    • Inwiefern gibt es Unterschiede in anderen Ländern? am Interessantesten wären für dieses Forum warscheinlich vorallem Deutschland, Österreich und die Schweiz.


    Mir geht es hier vorallem darum was unsere Rechtssprechung hier vorgibt, wie weit man diese Einhalten möchte muss am Ende jeder selbst Entscheiden vorausgesetzt es wird vom Forenteam nicht anders vorgegeben. ( nicht vergessen, der Foreninhaber hat hier das Hausrecht ;) ).
    Solltet Ihr euch mit dem Thema näher auskennen wären natürlich Quellen sehr Hilfreich ;)


    Ich hoffe das wir hier eine Informative Diskussion Zustande bekommen und damit das Thema bestenfalls aus den eigentlichen Mod Threads heraushalten können ;) .

  • @Randomx7, damit dieser Thread nicht "zugemüllt" wird sollten nur fundierte Beiträge mit Quellenangaben Bestand haben.
    Posts a la "Der Freund eines Bekannten dessen Sohn hat..." sollten gelöscht werden bzw. erst gar nicht gepostet werden.


    Edith 23.01.2018, 15:37:
    Ich suche tagsüber mal unsere Gesetzestexte zu den Themen Urheberrecht, Markenschutz, Geschmacksmuster, etc. raus...


    Wichtige Links:


    - Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz - DesignG) § 40 Beschränkungen der Rechte aus dem eingetragenen Design
    Wichtig hier die Einschränkung "1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden"


    - Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG), Abschnitt 3 Schutzinhalt, Rechtsverletzungen
    Wichtig ist hier, dass das Markengesetz nur im "geschäftlichen Verkehr" und beim Handeln in "gewerblichem Ausmaß" greift.


    - Abgrenzung zwischen privatem Handeln, Handeln im geschäftlichen Verkehr und dem gewerblichen Ausmaß
    Kurz: „Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ist jede wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Markt, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszwecks zu dienen bestimmt ist"

  • Also zu meiner eigenen Person.


    Ich wollte mal die Mercedes Lastwagen machen.
    Habe ich angefangen allerdings fehlten mir Blueprints Abmessungen etc. .
    Ich habe einen Tipp bekommen das ich doch mal zu solch ein Unternehmen gehen soll und da mal anfragen ob diese eventuell Unterlagen dazu noch hätten.
    Klar habe einen Händler vor Ort. Gesagt getan bin zu diesem Händler habe ihn danach gefragt. Dieser sagte mir er habe keinen Zugriff zu älteren Modellen nur zu den aktuellen.
    Die älteren könne man mal bei Mercedes direkt Anfragen.
    Gut ich zuhause Telefonnummer rausgesucht und bei Mercedes direkt angerufen.
    Nach 5 maligen hin und her verschieben der Gesprächspartner bin ich zu einem gelangt der Extra dafür da ist die im Netz vorhanden Bilder und was es dort alles gibt zu überwachen.
    Dieser meinte dann zu mir ich brauche einen Lizenzvertrag mit denen um überhaupt etwas zu veröffentlichen. Da das Logo sowie auch die Fahrzeuge unter Markenschutz stehen.
    Gut er hat mir einen Lizenzvertrag zukommen lassen und als ich diesen dann lass verpasste mich die Lust und Motivation weiterzumachen.
    1. alles auf Englisch (naja das könnte man noch hinbekommen)
    2. wollten die wissen wer mein Vorgesetzter ist und wieviel ich da im Jahr verdienen wolle und dann sollte ich denen was bezahlen.


    Da war es dann aus.


    Gruß Zargom

  • Habe mal ein paar wichtige Links in Post #2 hinzugefügt.

    Nach 5 maligen hin und her verschieben der Gesprächspartner bin ich zu einem gelangt der Extra dafür da ist die im Netz vorhanden Bilder und was es dort alles gibt zu überwachen.
    Dieser meinte dann zu mir ich brauche einen Lizenzvertrag mit denen um überhaupt etwas zu veröffentlichen. Da das Logo sowie auch die Fahrzeuge unter Markenschutz stehen.

    Da bist Du wohl beim Praktikanten gelandet - oder hast deine "private, nicht kommerzielle" Natur nicht deutlich genug rüber gebracht.

    2. wollten die wissen wer mein Vorgesetzter ist und wieviel ich da im Jahr verdienen wolle und dann sollte ich denen was bezahlen.

    Als "Privat-Mann" hast Du nur einen Vorgesetzten: deine Frau - falls vorhanden. ;)
    Vielleicht solltest Du es noch einmal versuchen und dem Deppen meine Links mitschicken.

    Es hängt also immer vom Unternehmen ab.

    Nein! Unsere Gesetze gelten (noch) für uns alle...

  • @Tom Danke dir, dass ist schonmal ein guter Anfang und zeigt was die Gesetzeslage vorschreibt, nun ist das ganze vorallem davon abhängig ob das ganze Gewerblich betrieben wird oder nicht, da ist mir vorallem jener Satz ins Auge gefallen:


    "Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ist jede wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Markt, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszwecks zu dienen bestimmt ist"


    Sowohl das Spiel Transportfever als auch dieses Forum an sich können / könnten als Gewerblich angesehen werden, das Spiel aus offensichtlichen Gründen und das Forum eventuell wegen der Werbung die hier zu finden ist, nun ist es ja so, dass ich mit dem Hochladen einer Mod in diesem Forum für das Spiel Transportfever unter Umständen dafür Sorge, dass dies ein Grund für den ein oder anderen ist, sich das Spiel nun doch zu kaufen.


    Gilt das dann schon als Förderung eines fremden Geschäftszweckes?
    Und wie sieht es dann mit den Moddern aus welche auch Spenden annehmen?


    Nein! Unsere Gesetze gelten (noch) für uns alle...

    In dem Fall würd ich behaupten, dass Ihr beide Recht habt. Grundsätzlich gilt was der Gesetzgeber vorschreibt, wenn der Eigentümer mir aber( schriftlich ) zugesteht, dass er auf dieses Recht in diesem speziellen Fall verzichtet, dann dürfte es meines wissens auch nicht mehr Relevant sein was der Gesetzgeber vorschreibt oder doch?
    Wobei wir dann wieder beim Thema Lizenzen wären, diese wären dann wahrscheinlich nichts anderes als eben jenes schriftliches Zugeständis.

  • allerdings wollen viele Firmen ihre Pläne aus Plagiatsschutz nicht an irgendeinen Privatmann abgeben oder dürfen es aus Verschwiegenheitsgründen ggü Kunden nicht.


    Daher wohl die ganz offensichtlich an Geschäftskunden gerichtete Abfrage, bei welchem Dienstgeber man arbeitet. Die Abfrage des Einkommens ist wahrscheinlich Bemessungsgrundlage für die zu zahlende Lizenzgebühr. Oder landet bei der Marketingabteilung und du bekommst irgendwann an dich adressierte Werbung mit Benz in deiner Preisklasse.....

    MfG, die Licaon

  • Sowohl das Spiel Transportfever als auch dieses Forum an sich können / könnten als Gewerblich angesehen werden, das Spiel aus offensichtlichen Gründen

    Hmm - mit dem Spiel erwirtschaftet das Forum doch kein Geld. Oder wie meinst Du das?

    und das Forum eventuell wegen der Werbung die hier zu finden ist

    Dazu habe ich folgendes gefunden: LG München: Wird eine private Website durch Einblendungen von Werbung gewerblich?

    nun ist es ja so, dass ich mit dem Hochladen einer Mod in diesem Forum für das Spiel Transportfever unter Umständen dafür Sorge, dass dies ein Grund für den ein oder anderen ist, sich das Spiel nun doch zu kaufen.

    Also ich habe noch keine Provision von UG bekommen. Und wehe Stepke bekommt eine und teilt die nicht! :cursing:


    Zu den Spenden wird noch gesucht...

  • Hmm - mit dem Spiel erwirtschaftet das Forum doch kein Geld. Oder wie meinst Du das?

    Mir ging es da eher um UG , die erhalten ja für den Verkauf Ihres Produktes Geld und Teil dieses Produktes ist ja mehr oder weniger der Moddingsupport.


    Deswegen eben auch die Frage, zählt dadurch das erstellen einer Mod dann bereits zur "Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszwecks zu dienen bestimmt ist" ?

  • Noch einmal zur ganzen Thematik mit der Herausgabe von Plänen:


    da ich ja in einem Beruf arbeite, wo ich mit Plänen zu tun habe, kann ich da recht klar meine Position beziehen.


    Würde mich einer von euch in der Arbeit anschreiben, ob ich ihm Pläne zu einem --- nehmen wir zB Bahnhof - zusenden kann, weil er will das unbedingt nachbauen, bin ich in einem Dilemma.


    Wenn ich ihm helfe und die Dateien den Firmenserver verlassen, mache ich mich gem. des Firmendienstvertrags strafbar, da bei uns ausdrücklich drin steht, dass die Sachen nur an Befugte weitergegeben werden dürfen und Verschwiegenheit gilt.
    Wer sind Befugte? Mitarbeiter anderer Firmen, die mit unseren Projekten zu tun haben, Bauherrn, Architekten, .... - aber ganz sicher keine Hobbymodellbauer aka irgendwelche Privatpersonen. Das ist bei normalen Wohnhausanlagen schon ausgeschlossen, bei öffentlichen Gebäuden wie Bahnhöfen oder Krankenhäusern kommt dann noch der Zivilschutzfaktor dazu, gerade in der heutigen Zeit der Terroranschläge ist man da hypervorsichtig.


    Also würdest du bei mir, bei so einer Anfrage wie @Zargom oben gepostet hat, auch erstmal einen Fragebogen retour bekommen, wer du eig. bist und was du damit willst.


    Dagegen nutzen auch die schönen Gesetzestexte nichts, die hier eifrig herausgesucht wurden. Die Verschwiegenheit ist ja zum Großteil Kundenvorgabe. Und was der Kunde sagt, gilt. Wenn der Kunde meint, wir sollen die Pläne nach Fertigstellung in den Kamin schmeißen, würden wir das auch tun. Immerhin ist der Kunde jener, der die Pläne, das Projekt, meine Dienstleistung und damit mein Gehalt zahlt.


    Wo wir auch schon beim Finanziellen wären. Um das geht es nämlich....


    Wenn dann so eine Anfrage, so ein Formular mit Daten retour kommt, ist natürlich die Frage der Entlohnung. Es ist trotzdem Arbeitszeit, die irgendwer zahlen muss....
    Manche Firmen denken sich, dass es den Aufwand nicht wert ist, erkennen den Werbewert, und geben es aus reinem Goodwill gratis her ....


    ... andere, wie meine Firma und wohl auch Mercedes, würden dafür gerne ein Lizenzgeld bzw. einen Betrag für das *.zip, die *.dwgs oder sonst was sehen. Das kann unterschiedlich hoch ausfallen, ist aber keinesfalls illegal. - Ich verkaufe ja dann dir als Kunden den Plan, den du haben wolltest.


    Je nach Firma kann das dann auch noch ein Abo sein - für längere Zeit, sprich: wie beim ICE
    oder unbefristete Einmalzahlung.


    Wobei Firmen natürlich eher die limitierte Nutzung anstreben, dann kann man ja öfters Kohle scheffeln.



    Das wäre(n) gängige Praktiken. So wirds überall gemacht, das ist auch rechtens so, so machts Mercedes und so machts auch die Deutsche Bahn.


    Somit ist die Kernfrage der Diskussion beantwortet: braucht man Lizenzen für ICEs von der DB? Ja.
    Ob das vom Gesetzgeber so ist oder einfach wegen der Firmenpolitik ist egal, Fakt ist: man brauchts.

    MfG, die Licaon

  • Also in meinem Sessellift sind ja Sitze von einem anderen Modder "verbaut" der es aber für jeden zu Verfügung stellt. Daher gucke ich nach CC-0 oder CC-BY Lizenzen ! Null oder O heißt kann man uneingeschränkt nutzen; BY bedeutet, das ihr den Modder z.B. in der Mod.lua namentlicht erwähnt und evtl. die Seite wo es zu Verfügung steht.

  • Danke dir @Licaon dass würde dann zumindest die Frage mit der Beschaffung der Pläne klären, und sogesehen kann man da durchaus mit dem Gesetzestext argumentieren, der Eigentümer darf bestimmen was mit seinem Eigentum geschieht. So wie du entscheiden darfst wer deine Modellbahn benutzen darf, darf auch der Architekt ( oder wer auch immer nun letzendlich das Recht an den Plänen selbst hat ) bestimmen wer diese Pläne zu welchen Bedingungen sehen / benutzen darf.



    Jetzt ist aber natürlich weiterhin die Frage inwiefern Gebäude, Züge, Designs da mit dazu zählen, sprich ist es Möglich eine gewisse Form mit einer gewissen Farbkombination überhaupt zu schützen und wenn ja inwiefern ( denn mehr wird beim Modden ja nicht übernommen, alles was auch nur Ansatzweise ins Technische geht hat rein gar nichts mehr mit dem zu tun was wir im Spiel benötigen.).



    @majus_gaming Danke auch dir, das geht ja dann eher in die Richtung "was ich darf ich unter welchen Bedingungen von anderen Moddern übernehmen", mir ging es primär aber vorallem darum wie ich das als Modder vorallem alles festlegen kann / darf und vllt. sogar muss.


    Oder um das ganze mal gezielter auszudrücken: Habe ich als Modder das Recht anderen z.B zu verbieten Veränderungen an meinem Mod auch nur irgendwie öffentlich zu machen oder gibt es da Rechtlich eine Grenze welche Nutzern da gewisse Freiheiten gewähren? ( mir kommt da vorallem diese ganze Geschichte mit dem Recht einer Privatkopie in den Sinn, ob und inwiefern es da etwas Rechtkräftiges gibt weis aber leider nicht, deswegen hier auch mal die Explizite Nachfrage ).

  • Somit ist die Kernfrage der Diskussion beantwortet: braucht man Lizenzen für ICEs von der DB? Ja.
    Ob das vom Gesetzgeber so ist oder einfach wegen der Firmenpolitik ist egal, Fakt ist: man brauchts.

    Liebe Liacon, mit deiner Ausführung ist die Kernfrage der Diskussion keineswegs beantwortet.


    Braucht man als Hobbyist für den nicht gewerblichen Gebrauch Lizenzen für ICEs der DB?
    Eindeutig NEIN, da auch die DB AG sich unseren Gesetzen beugen muss.


    Was Du allerdings zu der Anfrage nach Bauplänen ausführst, so liegt es selbstverständlich bei jeder Firma selbst wie sie damit umgeht.


    Der eine Punkt ist der Design- und Marken-Schutz, der andere sind interne Vorgaben (u.U. Betriebsgeheimnisse) und/oder Verträge mit dritten.
    Baupläne bekomme ich aber vllt. wo anders her bzw. es genügt PI*Daumen/Fensterkreuz für mein Vorhaben.


    Du hast in deinem Resumee aber beides in einen Topf geworfen, was absolut nicht geht.


    Bitte noch einmal über die Thematik des Threads nachdenken:
    Es geht um die Rechte, die man hat - nicht um das, was der Bauch sagt...


    "Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ist jede wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Markt, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszwecks zu dienen bestimmt ist"

    Ich glaube, die Frage kann ich für das Forum hier eindeutig beantworten:
    Es gibt hier einen Shop. Wäre der nicht vorhanden, sähe es wieder undurchsichtiger für das Forum aus.


    Damit es nicht falsch interpretiert wird:
    Das ist nur die Frage nach dem "geschäftlichen Verkehr" des Forums. Für das Modden eines ICEs braucht man keine Lizenz.
    Und eine private/nicht kommerzielle Website braucht auch keine Lizenz.


    Edith wurde von @Randomx7 überholt...

  • Es gibt hier einen Shop

    Beziehst du dich dabei auf den Flohmarkt? Das ist ja kein Shop im eigentlichen Sinne sondern mehr oder weniger nur eine Vermittlung für Privatverkäufer.
    Demnach wäre ja dann ein Thread in welchem ich euch mitteile dass ich ein Fahrrad verkaufen möchte bereits eine gewerbliche Nutzung oder wie ist das zu verstehen?

  • Genau den von @Yoshi erwähnten meine ich.


    Auf einer Seite wie https://modwerkstatt.com/ gibt es aber weder Werbung noch einen Shop.
    Da geht ein ICE oder ICE T (Hallo @Bandion) ohne Probleme.


    Anbei noch ein Urteil zum Markenrecht, das zeigt wie erbarmungslos die DB AG ihre "Marken" verteidigt.
    Hier geht es um das Logo bzw. die Buchstaben "DB": Verwechslungsgefahr zwischen "db" und "dba" - LG Hamburg, Urteil vom 22.09.05, Az.: 5 U 129/04


    Ich hatte mal angefangen, die Mods in der Webdisk mit diesem Merkmal zu zählen, dann aber aufgegeben.
    <sarkasmus> Hoffentlich wecken wir keine schlafende Hunde. </sarkasmus> =O
    Kann aber beruhigen, da ein Verstoß nur vorliegt...

    Also obwohl es sich um einen "geschäftlichen Verkehr/gewerbliche Nutzung" handelt, dürfte die beklagte Partei die Buchstaben benutzen, wenn sie KEINE Personen oder Güter befördern würde.
    Die Verletzung gilt also nur, wenn beide Unternehmen im selben "Gewerbe" tätig sind.


    Jetzt haben wir den Salat:
    Zwar einen Shop im Forum, aber weder das Forum noch ein gemoddeter ICE befördern ECHTE Personen oder Güter und sind somit keine Konkurrenz zur DB AG.
    Wie steht es noch mal in der "Galaktischen Enzyklopädie"? Anwälte und Richter waren die ersten, die nach dem großen Erwachen in die Sonne geschossen wurden...

  • wozu man weder hier noch im Internet irgendetwas findet, ist welche Rechte hat ein Modder an einem real existierenden Mod eigentlich. Sucht man danach, findet man eigentlich immer nur welche Rechte der Markeninhaber (also hier z.B. der Lok-Hersteller) gegenüber dem Modder hat, und das meistens auch nur wenn mit dem Mod Geld gemacht werden soll. Grenzwertig könnte dann z.B. schon Spendenbettelei werden.
    Aber das es irgendwelche Gesetze gibt, die dem Modder rechtliches in die Hand geben, verbieten den Mod zu kopieren, keine Teile seines Mods zu verwenden, Upload auf XY zu verbieten, oder gar einen Mod nicht in einem Videoclip zu verwenden, finden sich eigentlich nirgendwo. Sprich, der Modder hat keine rechtliche Handhabe jemand zu verklagen, weil der seinen Mod genutzt, verändert, Teile davon kopiert oder sonstwas damit macht - zumindest solange damit kein Geld gemacht macht wird. Der Kern des Moddens ist ja auch gerade seine rein private, nicht kommerzielle Verwendung. Die Nutzung eines Mods ist ja normalerweise auch nur in dem einen Spiel möglich bzw. ohne das Spiel gar nicht möglich, daher scheiden Vergleiche wie "Recht am eigen Bild (Fotos)" auch aus. Sprich, der Modder kann zwar irgendwelche Vorschriften zur Nutzung seines Mods reinschreiben - ist aber letztendlich völlig überflüssig weil rechtlich nicht verfolgbar.


    Hier noch mal etwas interessantes dazu aus einem anderen Forum:


    Modelle, die nach real existierenden Vorlagen entworfen und gebaut wurden und KEINE Genehmigung (Lizenz) beinhalten, sind NICHT geistiges Eigentum des Erstellers – völlig egal, ob dieser das Modell von Grund auf selbst gestaltete! Die Rechte liegen nicht automatisch beim Modder, nur weil dieser seine eigene Arbeit in das Modell steckte! Einer der größten Irrungen übrigens: Man wird somit nicht automatisch Rechteverwerter!
    Sämtliche Rechte liegen somit ganz sicher nicht beim Modder. Auch kein Recht auf geistiges Eigentum, wie manche meinen, denn das geistige Eigentum sind schlicht die Pläne/Blaupausen etc. der Modelle im Original. Die eigenen Arbeitsstunden der Modder sind einfach nicht relevant. Einen Verstoß legalisiert man nämlich nicht, nur weil man Stunden lang selber ein Modell nachbildete und/oder veränderte/anpasste!


    Steam z.B. muss und braucht nicht gegen Modder vorgehen, die Lizenz rechtlich bedenklichen Fremd-Content erstellen und anbieten, da sie selber nicht Rechteinhaber der Originale/Vorlagen sind, sondern lediglich der Anbieter der Tools.

    5 Mal editiert, zuletzt von Macongo ()


  • Hier noch mal etwas interessantes dazu aus einem anderen Forum:


    Modelle, die nach real existierenden Vorlagen entworfen und gebaut wurden und KEINE Genehmigung (Lizenz) beinhalten, sind NICHT geistiges Eigentum des Erstellers – völlig egal, ob dieser das Modell von Grund auf selbst gestaltete! Die Rechte liegen nicht automatisch beim Modder, nur weil dieser seine eigene Arbeit in das Modell steckte! Einer der größten Irrungen übrigens: Man wird somit nicht automatisch Rechteverwerter!
    Sämtliche Rechte liegen somit ganz sicher nicht beim Modder. Auch kein Recht auf geistiges Eigentum, wie manche meinen, denn das geistige Eigentum sind schlicht die Pläne/Blaupausen etc. der Modelle im Original. Die eigenen Arbeitsstunden der Modder sind einfach nicht relevant. Einen Verstoß legalisiert man nämlich nicht, nur weil man Stunden lang selber ein Modell nachbildete und/oder veränderte/anpasste!

    Das Zitat kenn ich aus dem ArmaWorld-Forum, und schon da war ich und viele andere damit nicht einverstanden.

    Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

    Das Werk ist hier ein 3D-Modell sowie die dazugehörigen Texturen und eventuelle Sounds. Der Schöpfer ist der Modder. Dementsprechend hat der Modder auch die Urheberrechte


    Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

    Die entsprechenden Urheberrechte von Moddern werden in der ArmA-Moddingszene auch durchgesetzt, ich kenne Modder die bereits eine dreistellige Anzahl von DMCA-Takedowns durchgesetzt haben. Noch nie waren da irgendwelche Juristen der genzdebilen Meinung das man als Modder keine Urheberrechte hat.


    Was für Modder durchaus ein Problem sein könnte, ist das Markenrecht. Das hat nicht direkt etwas mit dem Urheberrecht zu tun. Und wegen einem Verstoss gegen Markenrecht verliert man nicht die Urheberschaft seines Werkes.

  • wozu man weder hier noch im Internet irgendetwas findet, ist welche Rechte hat ein Modder an einem real existierenden Mod eigentlich.

    Man findet da schon etwas, man muss nur nach Urheberrecht und Schöpfungshöhe suchen.
    Aber im Prinzip hast Du nicht Unrecht, denn laut Schöpfungshöhe gilt:

    Diese Individualität bezieht sich nicht auf die Person, der das Werk zuzurechnen ist, sondern ob die Schöpfung individuelle Züge trägt.[17]
    Besonders deutlich zeigt sich das Erfordernis der Individualität bei von einem anderen Werk abgeleiteten neuen Werken. Die Abgrenzung zwischen einer Bearbeitung nach § 23 UrhG, die nur mit Zustimmung des Rechteinhabers an der Vorlage veröffentlicht werden darf, und der freien Benutzung nach § 24 UrhG, die keine Rechte der Vorlage verletzt, liegt im „Verblassen der individuellen Züge“[18] der Vorlage gegenüber dem neuen Werk. Daraus ist zu entnehmen, dass die Anforderungen im deutschen Recht an Individualität und Schöpfungshöhe nicht zu gering sein dürfen, denn da sowohl Vorlage wie neues Werk selbständig Werke sein müssen, wäre bei nur geringen Anforderungen kaum ein Spielraum an Individualität zu erkennen, der verblassen könnte.[18] Andererseits ist in der deutschen Rechtsprechung zum Urheberrecht seit jeher anerkannt, dass keine übermäßigen Hindernisse zum urheberrechtlichen Schutz aufgestellt werden dürfen. Auch die schon 1921 so genannte Kleine Münze des Urheberrechts[19] ist geschützt.
    Keine Bedeutung für den Werkcharakter einer Schöpfung und damit den urheberrechtlichen Schutz haben in Deutschland Aufwand und Kosten für deren Erstellung. Die rein handwerkliche Leistung, die jedermann mit durchschnittlichen Fähigkeiten ebenso zustande brächte, mag sie auch auf anerkennenswertem Fleiß und auf solidem Können beruhen, liege außerhalb der Schutzfähigkeit, betont die deutsche Rechtsprechung (so das Landgericht Berlin in einer Entscheidung zu Btx-Grafiken).[20] In einer jüngeren Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zu Handylogos wird ebenfalls festgestellt, es komme nicht darauf an, ob die Herstellung der Logos aus einzelnen Bildpunkten („Pixel für Pixel“) möglicherweise zeitaufwändig war.[21]

    Stellt sich also folgende Frage: Ist das Kunst oder kann das weg? :P
    Im Ernst: Was ist an den Mods hier individuell, was ist hier nur eine rein handwerkliche Leistung, die jedermann mit durchschnittlichen Fähigkeiten ebenso zustande brächte?


    Ich gebe mal meine Sichtweise vor und gehe schon einmal unter meinen Tisch in Deckung: =O
    Ein jeder Modder mit etwas Erfahrung im "Scripting, Modeling und Painting" bekommt jede Modifikation hier hin - fragt sich halt, wie lange es dauert.
    Als Kunst sehe ich dagegen so manche Map von einigen Foristen hier - da geht nur "Hut ab und verbeug"... :thumbup:
    (Anmerkung: Was nicht heißen soll, dass ich die Arbeit aller Modder hier nicht auch in höchstem Maße schätze. Hier geht es aber um das "Recht".)


    PS:
    Wer Wikipedia als Quelle nicht traut, darf auch die entsprechenden Gesetzestexte und die weitere Literatur dazu bemühen.


    PPS:

    ich kenne Modder die bereits eine dreistellige Anzahl von DMCA-Takedowns durchgesetzt haben

    Da hast Du bestimmt wenigstens eine verlässliche Quelle zu. Denn ohne ist das nur eine Behauptung, deren Wahrheitsgehalt anzuzweifeln ist...


    Edith hat noch eine Anmerkung hinzugefügt...

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