Gibt es festgelegte Regeln, wann beim Typ N System Geschwindigkeitsankündigungen verwendet werden, oder geschieht das nach Bedarf?
Ich bin nicht vom Fach, also wer es besser weiss darf mich hier gerne korrigieren.
Ich würde sagen, dass grundsätzlich jede Abweichung von der Streckengeschwindigkeit, welche das obere Maximum bildet, signalisiert werden muss.
Jede Ausführung einer tieferen Geschwindigkeit impliziert, dass der Lokführer vorgängig informiert werden muss, sodass er rechtszeitig abbremsen kann. Ergo sollte es für Geschwindigkeitsreduktionen immer vorher eine Ankündigung geben.
Zugleich braucht aber nicht jede Abweichung von der Streckengeschwindigkeit ein Lichtsignal. Beispielsweise ein Kurve die nicht mit voller Streckengeschwindigkeit befahren werden darf, wird wohl mit 3 Tafeln signalisiert werden (Ankündigung der Reduktion > Ausführung der Reduktion > Aufhebung der Reduktion = Ausführen der Streckengeschwindigkeit). Genauso erfolgt, im Bild meines letzten Beitrages, die Ausführung der Streckengeschwindigkeit nach dem Bahnhof durch eine Tafel.
Das Signalbild halt braucht nicht besonders zu erwähnt zu werden, weil dies im Grunde eine Ausführung der Geschwindigkeit 0 km/h entspricht, und somit entsprechend angekündigt werden muss.
Bei einer dynamischen Ausgestaltung bräuchtest du wohl eine Unterscheidung, ob vorher eine höhere oder tiefere Geschwindigkeit ausgeführt wurde. Wenn sie tiefer war, reicht eine Ausführung der neuen höheren Geschwindigkeit. Wenn sie höher war, dann muss vorher diese tiefere Geschwindigkeit angekündigt werden.
Oder andersrum wenn am dem nächsten Signal eine tiefere Geschwindigkeit gilt, dann muss das aktuelle Signal diese tiefere Geschwindigkeit ankündigen. Sonst kann die aktuelle Geschwindigkeit ausgeführt werden.
Möglicherweise bräuchtest du da irgendwo eine Definition was die Streckengeschwindigkeit ist, sodass ein Signal zwischen freier Fahrt und Ausführung einer tieferen Geschwindigkeit unterscheiden kann.