MaikC Da die verlinkte Richtlinie aber schon lange nicht mehr aktuell ist, entfällt lustigerweise unter anderem genau dein genannter Absatz 8. Es steht auch nichts mehr von einem "Verbot" nur eines Zeichens auf DB Infrastruktur, sondern lediglich dass die Strecken mit der Pflicht für zwei Zeichen in den örtlichen Zusätzen bekannt gegeben werden.
Genauso entfallen übrigens auch die rot-gelben Tafeln/Nachtzeichen.