Naja, eine Schlagzeile wie "Deutsche Bahn verklagt Eisenbahnfans" wird die DB tunlichst vermeiden wollen.
Im Allgemeinen ist Valve mit dem Workshop relativ locker und Trademarks funktionieren in den USA sowieso noch ein bisschen anders als in Deutschland. Ich glaube kaum das die DB da ernsthaft in Amerika die Nutzerdaten frei-klagen würde um jemanden wegen einem Mod in Deutschland zu verklagen.
Ansonsten kenne ich wen der das Risiko übernehmen würde. (Bei Interesse PN)
Alternativ könnte man aber auch auf P2P oder Ähnliches ausweichen.
Beiträge von nic547
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US-Recht gilt bei Mods im Workshop. Das mit dem Kommerziellen hast du falsch verstanden, das ist eine der möglichen Klagepunkte, die DMCAs erhalten alle Reuploads.
Die DMCA-Takedowns funktionieren aber auch in Deutschland, allerdings nach dem Telemediengesetz. Hier gabs es ja auch schon Mods welche geklaute Modelle verwendeten und von den Mods entfernt wurden, um keine rechtlichen Probleme zu kriegen.Ich denke aber nicht das du einen seriösen Hoster findest, der dir solche Inhalte tolerieren würde, wenn sich der mögliche Urheber meldet.
Naja, früher oder später werden die Gerichte sich mal mit dem Neuland befassen müssen. Dann wissen wir es sicher. -
Zitat
Stellt sich also folgende Frage: Ist das Kunst oder kann das weg?
Im Ernst: Was ist an den Mods hier individuell, was ist hier nur eine rein handwerkliche Leistung, die jedermann mit durchschnittlichen Fähigkeiten ebenso zustande brächte?
Jeder Mod ist insofern individuell, das aus abstrakten geometrischen Formen eine einzigartige Interpretation des Vorbild erschaffen wird, und dahinter steht eine künstlerische Leistung.
Das Urteil bezüglich Handylogo ist heute nicht mehr direkt anwendbar, da 2013 vom BGH eine Revision der bisherigen Rechtssprechung stattgefunden hat.Zitat
Da hast Du bestimmt wenigstens eine verlässliche Quelle zu. Denn ohne ist das nur eine Behauptung, deren Wahrheitsgehalt anzuzweifeln ist... -
Hier noch mal etwas interessantes dazu aus einem anderen Forum:Modelle, die nach real existierenden Vorlagen entworfen und gebaut wurden und KEINE Genehmigung (Lizenz) beinhalten, sind NICHT geistiges Eigentum des Erstellers – völlig egal, ob dieser das Modell von Grund auf selbst gestaltete! Die Rechte liegen nicht automatisch beim Modder, nur weil dieser seine eigene Arbeit in das Modell steckte! Einer der größten Irrungen übrigens: Man wird somit nicht automatisch Rechteverwerter!
Sämtliche Rechte liegen somit ganz sicher nicht beim Modder. Auch kein Recht auf geistiges Eigentum, wie manche meinen, denn das geistige Eigentum sind schlicht die Pläne/Blaupausen etc. der Modelle im Original. Die eigenen Arbeitsstunden der Modder sind einfach nicht relevant. Einen Verstoß legalisiert man nämlich nicht, nur weil man Stunden lang selber ein Modell nachbildete und/oder veränderte/anpasste!Das Zitat kenn ich aus dem ArmaWorld-Forum, und schon da war ich und viele andere damit nicht einverstanden.
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
Das Werk ist hier ein 3D-Modell sowie die dazugehörigen Texturen und eventuelle Sounds. Der Schöpfer ist der Modder. Dementsprechend hat der Modder auch die Urheberrechte
Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
Die entsprechenden Urheberrechte von Moddern werden in der ArmA-Moddingszene auch durchgesetzt, ich kenne Modder die bereits eine dreistellige Anzahl von DMCA-Takedowns durchgesetzt haben. Noch nie waren da irgendwelche Juristen der genzdebilen Meinung das man als Modder keine Urheberrechte hat.
Was für Modder durchaus ein Problem sein könnte, ist das Markenrecht. Das hat nicht direkt etwas mit dem Urheberrecht zu tun. Und wegen einem Verstoss gegen Markenrecht verliert man nicht die Urheberschaft seines Werkes.