Das sind so Parameter für Nebenbahnen im Normalfall kann aber jedes Bahnunternehmen das selbst entscheiden was Haupt oder Nebenbahnen.
- § 5 Spurweite – bei Nebenbahnen Schmalspur zulässig,
- § 6 Gleisbogenradien – bei Nebenbahnen weniger als 300 Meter zulässig,
- § 7 Längsneigung – bei Nebenbahnen auf freier Strecke bis 40 ‰ zulässig,
- § 8 Radsatzlast,
- § 11 Bahnübergänge – bei Nebenbahnen nicht-technisch gesicherte Übergänge zulässig,
- § 13 Bahnsteige,
- § 14 Signale und Weichen – bei Nebenbahnen vereinfachtes Signalsystem zulässig,
- § 15 Streckenblock, Zugbeeinflussung – bei Nebenbahnen Zugleitbetrieb zulässig,
- § 16 Fernmeldeanlagen und
- § 40 Fahrgeschwindigkeit – bei Nebenbahnen maximal 100 km/h.