Mindestgleisabstände wenn Bahnsteige zwischen den Gleisen sind:
einseitige Benutzung mit Gleisüberschreitung: 6m
zweiseitige Benutzung mit Gleisüberschreitung: 9m
zweiseitige Benutzung mit Zugang am Ende: 9,5 m
zweiseitige Benutzung mit mittiger Treppe: 11,50m
Mindestbreite von Haus und Ausenbahnsteigen: 2,5m
An Hauptbahngleisen: 7,5m
Abstand Gleisachse-Bahnsteigkante:
76cm Bahnsteighöhe: 1,70cm
38cm Bahnsteighöhe: 1,60 cm
25cm Bahnsteighöhe: 1,47cm
Höhe jeweils über Schienenoberkante.