Die DSGVO verpflichtet niemanden zu diesem Unsinn.
Na wenn es darum geht, ob in der DSGVO steht: "Jeder Webseitenbetreiber hat ab sofort Nervbanner einzuführen!" dann wäre das wohl korrekt. Diesen Satz wird man da nicht finden. Wäre ja auch echt verrückt, wenn Politiker so etwas da rein schreiben würden 
Aber leider scheint es den Verfassern solcher Verordnungen irgendwie am nötigen Versändnis oder der Weitsicht zu fehlen, was genau eine langweilige juristische Floskel in der Wirklichkeit bedeutet oder bedeuten kann. Denn in der DSGVO steht u.a.
Zitat von DSGVO
Art 2, 1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
[...]
Art 6, 1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
[...]
Art 7, 1) Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.
[...]
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Heißt für uns leider, die DSVGO gilt u.a. für automatisierte Verarbeitung einer IP Adresse oder zB von Cookies; diese Verarbeitung darf, u.a., erst nach Zustimmung erfolgen; und diese Zustimmung muss (u.a.) nachweisbar sein. Das das allein technisch schon etwas schwierig ist (wie soll ich der Verarbeitung zustimmen, wenn dazu meine IP erst ein mal verarbeitet werden muss?...) lass ich mal dahin gestellt
Das dies aber nun bedeutet, dass jegliche informationstechnische, automatische Verarbeitung irgendwelcher Daten automatisch unter die DSGVO fallen und damit jeder Seitenbetreiber von jedem Besucher eine nachweisbare Zustimmung braucht, führt unweigerlich zu einem Nutzerunfreundlichem Erlebnis auf Webseiten, die man zum ersten mal besucht, oder auf denen man keinen Account hat oder keine Cookies zulässt....
Die so genannte "Cookie Richtlinie" der EU, durch die bereits vor einiger Zeit die erste Cookie-Banner Welle ausgelöst wurde, wurde nach meinen Informationen in Deutschland nicht umgesetzt - ist für uns also irrelevant. Verschont bleiben wir aber nicht, denn wir haben stattdessen das TMG § 15 Abs. 3, welches ziemlich ähnliche Formulierungen findet, wie sie auch jetzt von der DSGVO benutzt werden. (Edit: Um es klar zu machen: Damit meine ich, dass das TMG schon vorher diese Formulierung im TMG und daher sah der Gesetzgeber wohl keine Notwendigkeit, die "Cookie Richtlinie" in nationales Recht umzusetzen, in anderen EU Staaten wurde das aber getan, und die Cookie Richtlinie wird von einigen Anwälten als deutlich strenger als das TMG angesehen. Die Formulieren der Richtlinie selbst sind sehr wohl irrelevant, weil sie eben nicht als nationales Gesetz umgesetzt worden sind)
Allerdings besagt das TMG netterweise, dass man personenbezogene Daten benutzen darf, solange sie für die Inanspruchnahme des Dienstes nötig sind (zB braucht man halt die IP, um die Webseite an den Nutzer zu senden). Für mich ist das TMG weitestgehend ein recht realitätsnahes Gesetz, soweit, so gut. - Für Datnschützer aber viel zu lasch. (Was ich durchaus auch verstehen kann - noch ein mal, ich bin grundsätzlich nicht gegen Datenschutz!)
Anyway, die zweite Cookie-Banner Welle kam nun ein mal mit der DSGVO, weil diese auch erfordert, dass ein Nutzer einer Verarbeitung eben auch nicht zustimmen kann. Daher gibt es zu dem bisherigen "ich benutze cookies, deal with it" banner nun auch die tollen "click here to change your settings" banner, in denen man durch 10 Menus klicken kann, um zB personalisierte Werbung auszuschalten. Oder man klickt auf "dismiss" oder "accept" und hat nun endlich ganz offiziell der Auswertung aller personenbezogener Daten zugestimmt - also noch besser als vorder DSGVO
Die DSGVO ändert also eigentlich nichts an der Cookie-Richtlinie. Die verpflichtende Einwilligung vor jeglicher Datenverarbeitung sorgt halt bei einigen Seitenbetreibern dazu, die Banner um diese Funktionalität zu erweitern.
Außerdem, und das ist eigentlich das schlimme, ist der aktuelle Rechtsstatus zu Cookies im allgemeinen eher eine Grauzone. Wie es E-Recht24 so schön formuliert:
Die Rechtslage zu Cookies ist aktuell leider ungeklärt. Die DSGVO trifft dazu keine eindeutigen Aussagen. Die ePrivacy-Verordnung, die diese Punkte regeln wird, tritt voraussichtlich erst 2019 in Kraft. Wir empfehlen bis zu einer verbindlichen Klärung insbesondere für Tracking-Cookies eine Einwilligung der Nutzer einzuholen.
Also warten wir einfach mal das nächste Meisterstück, die ePrivacy Verordnung ab und müssen uns bis dahin eben rechtlich maximal schützen, also: Nerv-Banner, olé 
Klar, man kann auch eine Webseite komplett ohne Cookies betreiben, sich bei der Verarbeitung der IP auf das TMG verlassen und muss ich dann nur noch von einem online-Generator eine passende Datenschutzerklärung heraussuchen, seine Serverlogs ausschalten und am besten in einem Sandloch vergraben
Dann braucht man sicherlich auch keine Nerv-Banner mehr.
Aber von einem modernen Internet und einer Kundenfreundlichen Webseite kann man sich dann halt auch verabschieden.
Blöd ist, dass die FAMGA & Co. eh schon die große Nutzerbasis und Zustimmungserklärungen der Nutzer haben
Als kleine europäische Firma muss man da schon viel bieten, um diese Nutzerbasis zu bekommen, die einem freiwllig Bewegungs, Sprach, Verhaltens, Werbe, und Nutzerdaten gibt... Gerechterweise sind die bekannten amerikanischen Dienste aber auch oftmals einfach besser als das, was man aus heimischen Gefilden so angeboten bekommt. Zum Glück bestätigen Ausnahmen in letzter Zeit immer mal wieder diese Regel
Und ganz ehrlich: Wenn ich einen guten, europäischen Dienst mit Servern in Europa und entsprechendem Datenschutz nutzen kann, dann mache ich das auch sehr gerne! 