Wenn der Autor eine Weiterverwendung seines Werkes ohne ausdrückliche Genehmigung vorgesehen hätte, so stünde das in der Beschreibung. Aber das wurde nur ein paar Beiträge weiter oben schon geklärt.
Du darfst ja auch nicht einfach mit einem fremden Auto fahren, nur weil Dir dessen Eigentümer unbekannt ist oder Du ihn nicht erreichen kannst. Selbst wenn Du vermutest, dass der Eigentümer des Autos Dir die Erlaubnis erteilen würde, so Du mit ihm gesprochen hättest, darfst Du dem nicht eigenmächtig vorgreifen.