Beiträge von wunder99
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Kribi
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Inwieweit das zu der Zeit bereits in der StVO geregelt war, ließ sich für mich auf die Schnelle jedoch nicht ermitteln. Dass es in der DDR zu welcher Zeit auch immer eine Regelung zu 30-er Zonen gegeben hätte, lese ich an dieser Stelle zum allerersten mal. Ich habe dort auch niemals irgendwo eine solche Zone gesehen.
Meine Zahlen sind die, wo es laut Wiikipedia offiziell in die StVO bzw. Verkehrszeichenkatalog aufgenommen wurde.
DDR: Wikipedia: VZ-Katalog 1979, Bild 261 ff. (Da es im vorherigen VZ-Katalog von 1971 keine passenden Schilder, auch als nachträglich aufgeführt wurden, werden diese erst mit '79 eingeführt worden sein)
BRD: Wikipedia: VZ-Katalog 1971, nachträglich 1985, VZ 274.1/274.2
Der Satzteil "an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist" macht das zur Auslegungssache.
Damit sind grundsätzlich folgendes gemeint:
- Dörfer, wo nur die Einwohner und deren Besucher von der Hauptstraße abkommen, da sich für alle anderen sich keine sinnvolle Route über die Nebenstraßen ergib
- Querstraße = Sackgasse (auch indirekt => in dieses Gebiet kommt man nur, wenn man zuvor bereits über diese Hauptstraße gefahren ist)
- Querstraße = wegführende Einbahnstraße
In anderen Fällen dürften es Einzelfallentscheidungen sein, wenn die Stadt/Gemeinde nicht sowieso sicherheitshalber an jeder Kreuzung wiederholt, um nicht in die rechtliche Bredouille zu kommen.
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Schön meinen Beitrag ignoriert...
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Ja, ich auch.
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Die Begrenzung wird somit eigentlich nach der ersten Kreuzung, an der diese Deklaration nicht wiederholt wird, automatisch aufgehoben.
Laut StVO braucht da kein Schild stehen, da die "Sonderregelung" durch die Kreuzung aufgehoben wird.
Geschwindigkeitsbegrenzungen werden durch Kreuzungen nicht aufgehoben! Wenn man jedoch in eine Straße einbiegt, welche z.B. auf 30 begrenzt ist, das 30er-Schild nicht wiederholt wird und man nicht genügend Ortskenntnis hat, zu wissen das da eigentlich 30 sind, kannst du nicht bestraft werden, wenn du doch 50 fährst. Dies galt m.W. auch schon in den 70er.
Praktisch kann man sich also meistens herausreden, dass man erst später in die Straße eingebogen ist, aber es gibt auch Stellen, wo dies nicht klappt, weil der einbiegende Verkehr vorm Einbiegen ein Temposchild mit Pfeil haben.Traut mir der Gestzgeber zu, dass ich weiß "Innerorts - bis auf ausgeschilderte Ausnahmen - max. 50km/h", oder stand da vorsichtshalber ein Schild?
Damals hat man dem Verkehrsteilnehmer zugetraut, dass Geschwindigkeitsaufhebungsschild innerorts 50 km/h & nicht 100 oder gar unendlich km/h bedeuten. Heutzutage schreibt man lieber die neue geltende Geschwindigkeit dran.
Spieljahr ist 1970. Es gibt noch keine "30er-Zonen". Wie war das damals?
Gute Frage, die ich dir leider nicht beantworten kann. Ich kann die da nur sagen, dass es die 30er-Zone erst ab 1979 (DDR) bzw. 1985 (BRD) gab.
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gibt es das überhaubt?
Ja: DDR-Industrieset
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Wie ist eine solche Situation in der Realität geregelt? Es erscheint mir komisch, dass die Tram an einem Stopschild halten müsste. Die kommt bei viel Verkehr doch nie (?) auf die andere Seite...
Wenn die Straßenbahngleise einfach nur g'rade über die Kreuzung geht, dann ist diese meist auf der Vorfahrtsstraße, auch wenn die Querstaße mehr Verkehr bringt.
Wenn die Gleise auf der Kreuzung abbiegen, dann wird ganz gerne eine abknickende Vorfahrtstraße genutzt.
Sollten sich sich die Gleise verzweigen/kreuzen, oder bei abbiegenden Gleise keine abknickende Vorfahrtstraße geben, dann werden für die negative Vorfahrt nur Vorfahrt-gewähren-Schilder aufgestellt. Stoppschilder sind in solchen Fällen eigentlich auch nicht nötig, da durch Gleisbögen große Kreuzungseckenausrundungen nötig sind, dass die Sichtbeziehungen ein Stoppschild unnötig machen.
Sollte für die Tram doch mal ein Stoppschild aufgestellt sein, gehe ich davon aus, dass der Fahrer zwingend halten muss (allerdings an der Halte-/Sichtlinie), als wäre da ein Signal Sh1 "Zwangshalt" aufgestellt.
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Das einzige Wort, ohne über die Droge zu gehen, was mir einfällt bzw. ich finde, ist Haschmich. Blöderweise gibt es m.W. kein zusammengesetztes Wort, was mit dem Wortteil "mich" anfängt. Vielleicht findet ihr da doch etwas, zur Not mach mit dem Wort Haschkeks (enthält leider die Droge) weiter.
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Keine Geschw.-Schilder, wenn aus einer 30er-Zone auf eine Straße mit höherer Max-Geschw. eingebogen wird ?!?
Wenn eine 30er-Zone (274.1.bmp) endet, steht natürlich das 30er-Zonenende (274.2.bmp) da, sonst gilt die Beschränkung auch nach dem Abbiegen. (20er- & andere Zonen analog)
Wenn nur eine normale Geschwindigkeitsbeschränkungsschild (z.B. 274-30.bmp) vorhanden ist, dann gilt diese bis einer der folgenden Fälle eintritt (Überholverbote analog):
- man biegt ab
- man benutzt einen Kreisverkehr
- Schild ordnet andere neue Geschwindigkeitsbeschränkung an
- passendes Schild hebt Geschwindigkeitsbeschränkung auf
- Ortseingan/-ausgang
- Autobahnanfang/-ende
- wenn das oben genannte Schild mit einem Gefahrenschild (rotes Dreieck) aufgestellt ist: bis die abgebildete Gefahr vorbei ist
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Ein 50 km/h Schild macht innerhalb geschlossener Ortschaften nicht so viel Sinn.
Wenn zuvor eine andere Geschwindigkeit galt (außer Zone), dann wird zum Aufheben innerorts ganz gerne statt einem passenden Aufhebungsschild ein 50-km/h-Schild aufgetellt (außerorts bei mehrspurigen oder Kraftfahrstraßen analog mit 100-km/h-Schild). Ist immer etwas mies, da ich mich dann als Radfahrer an die 50 km/h halten muss und sonst schneller fahren darf 😀.
Zebrastreifen-Schild / Vorfahrt bzw. Geschwindigkeit an einem Mast:
Was ist oben, was ist unten?
Gibt es dazu feststehende Regeln?
Zu Zeichen 350 Fußgängerüberweg
Das Zeichen darf nicht in Kombination mit anderen Zeichen aufgestellt werden.[...]
Ich meine, dass die VwV-StVO Zebrastreifen auf Vorfahrtsstraßen verbietet. Die Regel war allerdings sehr versteckt (finde sie gerade auch nicht mehr), ggf. sogar indirekt. Kommt aber in der Praxis doch häufig vor, auch weil die direkten Regel im Abschnitt "Zu § 26 Fußgängerüberwege" implizieren, dass es erlaubt sei.
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Es hätte übrigens auch Wörter gegeben, die man sich nicht hätte ausdenken müssen (zu Erinnerung, man darf Wörter konjungieren o.ä., bevor man sie weiterverwendet). Aber trotzdem schöne kreative Lösung auf meine Herausforderung.
Skaleneffekt
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Ísafjörður
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In Meißen (Haltestelle Bauernhäus'l, Steig 1) ist noch eine Bushaltestelle mit dem Haltestellenlöffel statt einem normalen Haltestellenschild in Betrieb. Besonderheiten: Löffel ist an keinem Pfosten, sondern an einem Gebäude (Bauernhäusl) angebracht; das H ist nicht mit grüner Farbe "aufgemalt" sondern ausgestanzt; "Autobus" ist in schwarz statt grün draufgeschrieben.