Im positiven Fall muss m.W. die DB alle Gerichts & Anwaltskosten bezahlen.
Bringt nichts wenn UG vor dem Urteil kein Geld mehr hat.
Da helfen eben vorherige Urteile nichts, da bereits Kosten anfallen wenn es geprüft wird, ob diese anwendbar sind
Das Designrecht könnte nur bei einer Nutzung für eine gewerbsmässige Tätigkeit zur Anwendung kommen, das sollte auch nicht der Fall sein.
Ich denke das könnte der springende Punkt sein. Ein privater Modder macht dies nichts Gewerbstätig und muss keine Angst haben, aber wenn die Mods durch UG zur Verfügung gestellt werden, wie es ja auf der Konsole der Fall ist, ist es anders