Max. Geschwindigkeit in Deutschland als auch der Schweiz für LKW sind 80km/h - die Fahrzeuge müssen technisch auf 90km/h beschränkt sein.
In Deutschlang gillt zusätzlich, Überland (nicht Autobahn, 4 spurige Bundesstrasse glaube ich auch, bin mir aber nicht sicher) eine erlaubte maximalgeschwindigkeit von 60km/h (in der Schweiz ist auch ausserorts normal 80km/h).
Betreffend Achsen, in DE ist so viel ich weiss, noch immer maximal 4 Achsen pro Einheit zugelassen, der Solo LKW mit 40to Gesamtgewicht daher nicht zugelassen. In der Schweiz hingegen ist ein 5-Achser 40 Tonnen LKW zugelassen. Dies sieht man schön an den Kippern. In der Schweiz gibt es praktisch nur noch 5-Achs 40to Kipper (Solofahrzeuge), während in Deutschland diese meistens aus Kombinationen bestehen aus einem 3-Achs Kipper sowie einem 2-Achs Zentralachsanhänger.
5-Achs Kipper Schweiz: http://strada.semplice.ch/inde…ernimmt-sieben-neue-arocs
5-Achs Kipperzüge Deutschland (etwas runter scrollen zu "Kipper mit Hänger - Tandemzug): http://www.hasse-transport.de/fuhrpark/#/page/2
Kombinationen aus Schlepper sowie Sattelauflieger können im normalfall ein Gesamtgewicht von 40 To haben, im normafall bestehen diese aus einem 2-Achsigen Schlepper sowie 3-Achsigen Auflieger. Es ist jedoch problemlos möglich auch ein 3-Achsiger Schlepper zu verwenden und ein 3 Achsiger Auflieger.
Bei 3-Achs Schlepper und 2-Achs Auflieger kann wohl kein Standard Auflieger genommen werden, da es ziemlich genau geregelt ist, wie viele % des Betriebsgewicht auf die Lenkachse und Antriebsachse drücken müssen. Bei den Aufliegern sind die Sattellasten und Achslasten ebenfalls unterschiedlich 
Ja ihr sieht, ein extrem komplexes Thema, was nun erlaubt ist und was nicht... Zusätzlich kommen natürlich noch die Sondergenehmigungen für Überbreite, Überlänge, Überhöhe, sowie das ganze Gigaliner gedöns dazu...