Die Buskante und die Tramkante Norm für behindertengerechtes Ein-Aussteigen unterscheiden sich nach Ländern. In der Schweiz wird eine Buskante von 22 cm Höhe gefordert für diesen Zweck. Alternative 16 cm, mit Fahrzeug Busrampe gestattet oder andre Begründung. Bei Tramhaltestellen ist die Höhe der Haltekante mit den Verkehrsunternehmern einheitlich so festzulegen, dass im Einstiegsbereich zwischen Fahrzeugboden bzw. Schiebe- oder Klapptritt und Perronfläche bei mittlerer Beladung optimale Einstiegsverhältnisse möglichst ohne Niveaudifferenzen bestehen. In der Stadt Zürich, wo nur Tram anhalten, sind 30 cm gefordert. Mit Busbenützung sind die Kante 2 cm tiefer gesetzt.
Quelle: Schweizer Bushaltestelle
Baunorm Vorgaben Schweiz inkl. Tram
Netz S-Bahn Zürich und Stadt Zürich Tramlinie 2024
ZitatGemäss Schweizer Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) müssen Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs (Bauten, Anlagen, Kommunikationssysteme, Billettbezug) und Fahrzeuge behindertengerecht eingerichtet werden.