Rechtliche Frage zur 'Sicherungskopie'

Willkommen in der Transport Fever Community

Wir begrüßen euch in der Fan-Community zu den Spielen Transport Fever und Train Fever, den Wirtschaftssimulatoren von Urban Games. Die Community steht euch kostenlos zur Verfügung damit ihr euch über das Spiel austauschen und informieren könnt. Wir pflegen hier einen freundlichen und sachlichen Umgang untereinander und unser Team steht euch in allen Fragen gerne beiseite.

 

Die Registrierung und Nutzung ist selbstverständlich kostenlos.

 

Wir wünschen euch viel Spaß und hoffen auf rege Beteiligung.

Das Team der Transport-Fever Community


  • Moin,


    vorab: wenn das Thema hier nicht öffentlich angeschnitten werden soll/darf/kann, bitte ich um Rückmeldung oder ggf. Löschung des Themas.


    Eine längere Recherche meinerseits im Internet (außerhalb von gutefrage.net etc.) hat ergeben, dass der Download von zB eines Musik-Albums nicht mehr strafbar ist (rechtliche Grauzone, bislang ohne Urteil GEGEN den Downloader), sofern man denn eben genau dieses Album nachweislich käuflich erworben und NICHT weiterverkauft hat. Gründe dafür können sein, dass man das Album in perfekt getaggter Ausführung in WMP/iTunes etc einspeisen möchte. Wie gesagt, ich habe lediglich kein Urteil gefunden in dem solch ein Vorgang als Urheberrechtsverletzung geahndet wurde sondern es immer als 'rechtliche Grauzone ohne konkretes Gesetz' betitelt wurde.


    Nun zu meiner eigentlichen Frage:
    Ich habe im Internet TrainFever gefunden (wo tut hier nichts zur Sache) und zwar in einer älteren Version, VOR dem Hauptstraßen'feature' und VOR ein paar anderen Umstellungen, sodass ich mir in dieser Version zB auch weiterhin komplett ebene Maps erstellen können müsste (der 'Mod' funktioniert leider nicht mehr').
    Mein Gedanke war nun, dass ich mir, da ich das Spiel ja im gesamten Umfang käuflich via steam erworben habe, runterlade, mir dort die Maps erstelle und dann in den savegameordner bei steam schiebe um die maps im 'richtigen' Spiel zu bespielen. Selbstverständlich warte ich erst auf das Update morgen und sehe was sich noch alles verändert und ob die Veränderungen die mir missfallen ausgebessert oder entfernt werden, davon gehe ich aber nicht aus da es Dinge sind die für die WiSi enorm relevant sind. Da ich das Spiel aber nicht als WiSi nutze ärgere ich mich darüber, mir nciht tausende Maps gesichert zu haben in der ich noch 'machen kann was ich will'. Genau das könnte ich halt mit diesem Download nachholen.


    Hat irgendjemand eine tatsächliche Ahnung von diesem ganzen Urheberrechtsgedöns und kann mir bei meiner Frage weiter helfen?


    LG, ajushus

  • Ich kann dir nur soviel sagen: In der Schweiz ist der Download von solchen seiten nicht Strafbar ABER der Uploade. Normalerweise funktionieren diese Seiten aber so das du als Nutzer während des Downloads die Datei wieder hoch lädst und sie dann andere Nutzer von dir Herunterladen. Somit ist es Illegal da du geschützten Content ins Netzt lädst.


    Wie das ist wenn du dir das Original gekauft hast kann ich dir nicht sagen. Ich würde aber eher UG anschreiben und fragen ob sie dir einen alten Build zur Verfügung stellen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Wombat ()

BlueBrixx