Ohne Sand darf grundsätzlich nicht gefahren werden... Zumindest auch nur wieder hier... 😅
Habe mal in meiner 915.0107A01 nachgesehen, hier eine verkürzte Zusammenfassung:
- Bei Ausfall der Sandstreueinrichtung (Funktionsstörung / kein Sandvorrat) muss dies der Transportleitung gemeldet werden. Diese entscheidet über die weitere Verwendung des Triebfahrzeugs.
- Bei Fahrt mit der zulässigen Geschwindigkeit im Fahrplan muss bei "Halt erwarten" der Bremsvorgang so rechtzeitig eingeleitet werden, dass am Standort dieses Signals die Bremswirkung bereits deutlich merkbar ist! Richtwert: 10km/h unter der zulässigen Geschwindigkeit laut Fahrplan an diesem Signal.
- Bei extrem ungünstigen Haftwertverhältnissen ist die Geschwindigkeit des Zuges vorher soweit herabzusetzen, dass Sie mit etwa 60 km/h in den Bremswegabschnitt einfahren.
Vereinfacht gesagt - eine Zugfahrt ist eigentlich möglich. Man muss als TF eben in bestimmte Streckenabschnitte, an welchen man die Vorsignale erst spät sieht, langsamer einfahren. Ideal ist das nicht, besonders wenns mal eine Schnellbremsung wegen Gefahr erfordert!
Ohne Sand einen schweren Zug bei Nässe vom Fleck zu kriegen, macht auch keinen Spaß. Vorallem wenns mal Bergauf geht da sind schon viele Züge an einfachen Steigungen hängen geblieben, passiert!
Leider liest man in Eisenbahnforen sehr oft einfach falsche Aussagen, vor allem über Vorschriften. Da mache ich aber niemanden einen Vorwurf. Die meisten geben eben nur das wieder, was sie mal gehört haben ODER was vielleicht früher mal Vorschrift war, aber sich mittlerweile geändert hat.