Bei einer bestehenden Brücke passt maximal eine zweigleisige Eisenbahnlinie durch, eingleisig dafür auch eine Brücke.
Für den Gleiswechel muss man dafür noch einen Tunnel graben. Wer andern einen Tunnel gräbt, hat ein Tunnelgrabgerät.
Bei der Brücke über den Tunnel ist der Radius der Kurve so eng dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 140km/h gilt.
Auch wenn es ein Hochgeschwindigkeitsgleis mit Betonschwellen ist.