Hi. weiß jemand wie das rechtlich aussieht mit dem teilen/hochladen von Overlays?
Overlays
Willkommen in der Transport Fever Community
Wir begrüßen euch in der Fan-Community zu den Spielen Transport Fever und Train Fever, den Wirtschaftssimulatoren von Urban Games. Die Community steht euch kostenlos zur Verfügung damit ihr euch über das Spiel austauschen und informieren könnt. Wir pflegen hier einen freundlichen und sachlichen Umgang untereinander und unser Team steht euch in allen Fragen gerne beiseite.
Die Registrierung und Nutzung ist selbstverständlich kostenlos.
Wir wünschen euch viel Spaß und hoffen auf rege Beteiligung.
Das Team der Transport-Fever Community
-
-
In der Regel stehen auf der Seite von der Du die Overlays beziehst (GoogleMap, OpenRailway, etc..) die Nutzungs-, und Weitergabe-Bedingungen zu den Aufnahmen bzw. Overlays.
Diese angaben sind für Dich Maßgeblich. Ob andere Seiten wie Transportfever.net diese Daten zur Veröffenlichung zulassen oder wie das gehändelt wird steht in den Nutzungsbedingungen.
-
Und wies sieht das mit der Grund mod aus?
-
MrOnic, jeder Modder der einen selbständig erschaffenen "MOD" dem Spieler zur Verfügung stellt hat die Urheberrechte an dem Mod, es können auch mehrere Modder an einem MOD beteiligt sein, Sie alle haben dann anrecht auf Ihren Teil des Schaffenswerkes (geteiltes oder Gemeinschaftliches Urheberrecht).
Im Mod-Download stehen meisten die Urheberbedingungen des/der Erschaffer (entweder zur Weitergabe oder zum Repainting) Grundsätzlich kannst Du bezüglich der jeweiligen MOD die Du Teilen/Verbreiten möchtest den Modder immer selbst fragen.
Wenn Du eine Mod zu Deinem gunsten (Funktional oder Optisch) ändern möchtest, kannst Du das tun, darfst diese aber NUR für Deine privaten zwecke nutzen und nicht Verbreiten. Das betrifft auch MOD deren Urheber nicht mehr erreichbar sind. Bitte lass dich nicht täuschen, Urheberrechte verjähren nicht.
Was die GrundMod betrifft, denke ich, Du meinst die von Urbangames enthaltenen Mod im Paket, hierfür gelten die AGB der Fa. UG und die Datenschutzbedingungen (Veröffentlichung, Verbreitung, Rechte).
-
Nur damit hier nicht's falsches rüberkommt, Urheberrechte verjähren doch (bzw. sind nicht unbegrenzt Lang gültig): Nach §64ff. UrhG gilt:
- erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Rechteinhabers (bei mehreren: 70 Jahre, nach dem der letzte gestorben ist)
- bei anonymen oder pseudonymen Werken erlischt es nach 70 Jahren nach Veröffentlichung, wenn nicht innerhalb der 70 Jahre die wahre Identität bekannt gegeben oder bekannt wird
-
Urheberrechte verjähren doch
Ja sicher, da hast Du noch etwas Zeit fremde Werke zu Veröffentlichen
es sei denn, Du hast eine schriftliche Zustimmung des Urhebers.