Beiträge von Auge

Willkommen in der Transport Fever Community

Wir begrüßen euch in der Fan-Community zu den Spielen Transport Fever und Train Fever, den Wirtschaftssimulatoren von Urban Games. Die Community steht euch kostenlos zur Verfügung damit ihr euch über das Spiel austauschen und informieren könnt. Wir pflegen hier einen freundlichen und sachlichen Umgang untereinander und unser Team steht euch in allen Fragen gerne beiseite.

 

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Das Team der Transport-Fever Community


    Hallo

    … in der DSGVO steht u.a.

    Och bitte, wenn dann auch richtig. Da steht nämlich auch:

    Zitat von DSGVO

    Art 6, 1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
    f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen …


    Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.

    Mit „die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich“ sind wir nämlich ganz schnell bei:

    Allerdings besagt das TMG netterweise, dass man personenbezogene Daten benutzen darf, solange sie für die Inanspruchnahme des Dienstes nötig sind (zB braucht man halt die IP, um die Webseite an den Nutzer zu senden).

    Die Benutzung der übermittelten IP ist nunmal technisch für die Erbringung des Dienstes notwendig, auch mit der DSGVO. Die Speicherung der IP übrigens nicht, aber das hat man als Websitebetreiber oft nicht in der Hand, da üblicherweise der Hoster die IPs der Besucher in den Logs speichert. Das kann man aber abstellen, wenn der Hoster denn mitspielt. Ansonsten liegt das in dessen Verantwortung und man muss als Websitebetreiber„nur“ darauf hinweisen.

    Die so genannte "Cookie Richtlinie" der EU, durch die bereits vor einiger Zeit die erste Cookie-Banner Welle ausgelöst wurde, wurde nach meinen Informationen in Deutschland nicht umgesetzt - ist für uns also irrelevant. Verschont bleiben wir aber nicht, denn wir haben stattdessen das TMG § 15 Abs. 3, welches ziemlich ähnliche Formulierungen findet …

    Wir sollten bitte die DSGVO (eine EU-Verordnung) von der „Cookie-Richtlinie“ unterscheiden. Eine EU-Verordnung ist unmittelbar gültiges Recht, eine Richtlinie muss von den EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Sie ist also mitnichten „irrelevant“, stattdessen erhält sie ihre Relevanz durch ein nationales Gesetz, hier offensichtlich (auch?) durch das Telemediengesetz (TMG).

    Anyway, die zweite Cookie-Banner Welle kam nun ein mal mit der DSGVO, weil diese auch erfordert, dass ein Nutzer einer Verarbeitung eben auch nicht zustimmen kann. Daher gibt es zu dem bisherigen "ich benutze cookies, deal with it" banner nun auch die tollen "click here to change your settings" banner, in denen man durch 10 Menus klicken kann, um zB personalisierte Werbung auszuschalten.

    Dass das so ist, liegt aber nicht an der DSGVO, sondern an jenen Websitebetreibern, die es den Nutzern möglichst schwer machen wollen, der Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung nicht zuzustimmen.

    Oder man klickt auf "dismiss" oder "accept" und hat nun endlich ganz offiziell der Auswertung aller personenbezogener Daten zugestimmt - also noch besser als vorder DSGVO ;-) Die DSGVO ändert also eigentlich nichts an der Cookie-Richtlinie. Die verpflichtende Einwilligung vor jeglicher Datenverarbeitung sorgt halt bei einigen Seitenbetreibern dazu, die Banner um diese Funktionalität zu erweitern.

    Die DSGVO ändert in diesem Zusammenhang den nicht unwesentlichen Punkt, dass dir als Nutzer die explizite Entscheidungsrecht gegeben wird, der Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung nicht zuzustimmen. Die hattest du nämlich – abgesehen von technischen Lösungen wie NoScript – vorher nur, indem du einen Dienst/eine Website nicht aufgerufen hast. Und ja, viele Anbieter geben dir als Nutzer diese Möglichkeit praktisch noch immer nicht, weil sie dich ohne Zustimmung von der Nutzung der Site/des Dienstes aussperren oder dir die Ablehnung der Datenerhebung so schwer wie möglich machen. Das ist leider so und das ist meiner Meinung nach nur gerichtlich zu klären (etwas, was vorher so auch nicht möglich war).

    Außerdem, und das ist eigentlich das schlimme, ist der aktuelle Rechtsstatus zu Cookies im allgemeinen eher eine Grauzone. Wie es E-Recht24 so schön formuliert:

    Naja, das ist meiner Meinung nach recht unspezifisch. Cookies können ja für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden und sind damit (je nach Sichtweise des Betrachters) mehr oder minder legitim. Gegen Cookies zum Betrieb einer Session (Wiedererkennung eines Websitebesuchers über die Browsersitzung oder die Anmeldung (zum Beispiel in einem Forum) hinweg) kann man nur wenig sagen. Die fallen wohl in den Augen der meisten unter „betrieblich notwendig“. Cookies zur Wiedererkennung beim nächsten Websitebesuch (in diesem Forum „angemeldet bleiben“) sind zwar nicht notwendig, bieten aber einen Mehrwert, den man nutzen oder nicht nutzen kann. Damit akzeptiert man das Cookie oder eben nicht.


    Bei den von E-Recht24.de angesprochenen Tracking-Cookies liegt die Sache wohl anders. Die bindet man in den meisten Fällen von anderen Diensten (beispielsweise Google, Facebook, Amazon, Twitter) ein. Man verkauft quasi die Daten seiner eingenen Besucherschaft an diese Dienste. Das muss man nicht. Es ist technisch und betrieblich nicht notwendig und jeder Websitebetreiber kann auf den Verkauf seiner Besucherschaft verzichten, ohne, dass es den Betrieb seiner Website an sich einschränkt. Eventuell sind die Verknüpfungen zu diesen Diensten dann erst nach Zustimmung durch den Klick auf einen Button oder Link erreichbar, aber das ist einerseits keine Hürde und erfüllt andererseits die Anforderungen der DSGVO.

    Klar, man kann auch eine Webseite komplett ohne Cookies betreiben, sich bei der Verarbeitung der IP auf das TMG verlassen und muss ich dann nur noch von einem online-Generator eine passende Datenschutzerklärung heraussuchen, seine Serverlogs ausschalten und am besten in einem Sandloch vergraben ;-) Dann braucht man sicherlich auch keine Nerv-Banner mehr.
    Aber von einem modernen Internet und einer Kundenfreundlichen Webseite kann man sich dann halt auch verabschieden.

    Warum hältst du die Einhaltung eines Gesetzes für einen Gegensatz zu einem modernen Internet? Warum musst du an der Stelle zu dem sarkastischen Seitenhieb mit dem Sandloch greifen?


    Ist es eine Notwendigkeit für ein modernes Internet, seine Website mit Megabytes von Fonts und JS-Bibliotheken, die von fremden Servern geladen werden zu überfrachten? Ist es eine Notwendigkeit für eine kundenfreundliche Website seine Besucher an fremde Dienste zu verkaufen, ohne, dass die Besucher darüber informiert sind und dem zustimmen oder es ablehnen können?


    Wenn ich für den Betrieb eines Dienstes Cookies einsetze, dokumentiere ich das gegenüber den Websitebesuchern und erwähne die Einsatzzwecke und die Möglichkeit, die Cookies abzulehnen. Wenn ich eine JavaScript-Bibliothek oder einen Webfont einsetze, stelle ich die oder den über den eigenen Webserver zur Verfügung, so dass darüber keine Daten meiner Besucher an externe Dienste gelangen. Der Einsatz dieser Techniken erfolgt sparsam aber er erfolgt, wo ich es technisch/betrieblich oder eines Features wegen für notwendig erachte.


    Möglichst viele Daten über meine Besucher zu erheben, ist per se kein Zeichen für ein modernes Internet oder eine kundenfreundliche Website.


    Tschö, Auge

    Hallo

    ich erlaube mir das Thema nochmal aufzugreifen:


    https://orf.at/stories/3100868/


    Mehrheit der Firmen hat DSGVO nicht umgesetzt

    In Deutschland wird das nicht anders aussehen. Die Pflichten sind vielfältig, ist nun wohl vielen, wenn auch nicht allen, aufgegangen. Welche Rechte man als Subjekt der Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung hat, ist offensichtlich nur wenigen klar. Leider. In unserer Firma belaufen sich die Anfragen zu den zu einer Person gespeicherten Daten oder die Aufforderung zur Löschung auf eine einstellige Zahl.


    Früher hat sie es allerdings überhaupt nicht gegeben, obwohl schon das zuvor gültige deutsche BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ähnliche Pflichten und zumindest einige der heutigen Rechte definiert hat.


    Die Welt ist übrigens nicht untergegangen, wie es befürchtet wurde. Es gibt Abmahnungen, aber keine Abmahnwellen. Es gibt Internetseiten, die ihre Dienste auf Angst vor einer befürchteten Abmahnwelle beschnitten haben; die meisten ohne tatsächlichen Grund. Es gibt viel weniger Menschen als befürchtet, die Auskunft zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Der befürchtete Aufwand dafür, der angeblich ganze Wirtschaftszweige durch den nötigen Administrationsaufwand in den Ruin triebe, ist ausgeblieben. In Österreich sowieso, da die DSGVO durch die dortigen Ausführungsbestimmungen (praktisch wird niemand für Verstöße gegen die DSGVO bestraft) ad absurdum geführt wird.


    Was wurde nicht alles herbeifabuliert, um den (zumindest in Deutschland schon vorher bestehenden und tapfer ignorierten) gesetzlichen Pflichten zu entkommen. Und die Welt dreht sich trotz DSGVO immer noch.


    Tschö, Auge

    Hallo

    Das euch eine ZZA so wichtig ist ^^

    Isses nicht. Mir ist es nur sofort aufgefallen und manchmal geschehen einfach Fehler. Fehler, die man im Entwicklungsstadium noch einfach beheben kann, wozu man Kenntnis davon haben muss.

    Verwend einfach die ZZA die du willst und ignorier die Hater :love:

    Danke für die Blumen. PLONK


    Tschö, Auge

    Hallo


    @Kurbelix, @YstlDystl: Euch ist klar, dass ihr euch im Wunschthread für den Nachfolger von TrainFever abarbeitet? Den gibt es doch längst und der geht – um es mal provokativ auszudrücken – so langsam auf die Rente zu. ;-)



    Ansonsten kann ich dir, @'YstlDystl, in Sachen Begrenzung der Realitätstreue nur zustimmen. Wer "richtig" runde Gleis- und Straßenkurven will, soll vor die Tür gehen. Da gibt's die nämlich in echt, bestenfalls mit Klothoide und ansonsten mit allem sonstigen Bimbambumm.



    Tschö, Auge


    Edit by Yoshi: Posts verschoben.

    Hallo

    Mit der von dir gewählten Blechstruktur kann ich mich aber noch nicht so recht anfreunden. Für die Steuerflächen bei kleineren Fliegern, und dazu zähle ich auch den Twin-Otter, könnte das funktionieren, aber wenn am Rumpf oder an den Tragflächen so eine Oberfläche auftritt, dann muß das Gerät normalerweise in die Werft: meist hat es dann eine strukturelle Überlastung hinter sich. Grundsätzlich ist die Oberfläche eines Flugzeugs wesentlich glatter (und nicht mit dem Finger einzudrücken) und die einzigen unabsichtlich auftretenden strukturellen Unebenheiten sind Nietköpfe (meist, aber lange nicht nur Senknieten) und einzelne Blechstöße.

    Ich bitte, bei diesem Thema ältere und jüngere, kleine und große Flugzeugtypen zu unterscheiden.


    Ältere Flugzeugtypen besitzen auf Spanten und Stringern aufgenietete Blechbeplankungen. Das war mindestens bis in die 1970-er Jahre so üblich. bei diesen Flugzeugen ist die Außenhaut tatsächlich von Anfang an ein wenig beulig. Das mögen, zumindest bei größeren Flugzeugen, dezentere Beulen sein, aber sie sind da und technologisch einfach nicht zu vermeiden, da das Nieten Verwerfungen im Blech mit sich bringt.


    Modernere Flugzeugtypen, die ab den späten 1970-ern entwickelt wurden, haben oft in die Beplankung integrierte Spanten- und Stringerabschnitte, heißt, diese Bauteilkombinationen werden aus einem Stück gefertigt oder aus mehreren Teilen geklebt, womit die Verwerfungen, die durch das Nieten eingebracht würden, vermieden werden.


    Die Twin Otter ist von ihrer Konstruktion her jedenfalls alt genug, um nach der alten Methode gefertigt zu sein und damit Beulen haben zu können. Sie dürrften eventuell ein wenig dezenter ausfallen, aber sie sind grundsätzlich realistisch.


    Tschö, Auge

    Hallo

    Btw. weiß nicht ob das hier schon stand, aber Gleiserhaltung wäre genial
    nach - sagen wir 5 - Ingamejahren muss der Oberbau getauscht werden, man muss einen Gleisbauzug losschicken
    der kostet natürlich. Auf unelektrifizierten Strecken weniger als auf elektrifizierten, 1900 weniger als 2000.


    Gilt natürlich für andere Infrastruktur genauso. Straßen müssen genauso neubetoniert/asphaltiert werden, auch Schifffahrtsrinnen in Flüssen müssen regelmäßig gewartet werden oder ggf. "aufgewertet", sprich tiefer gebaggert, damit schwerere und größere Schiffe fahren können. Und Flughafenpisten sowieso.


    Mit damit verbundenen Problemen für den Spieler: Ersatzverkehr, Umleitungen, Kapazitätseinschränkungen, ....

    Das zu managen wäre mir wiederum im Spiel zu stressig, das ist mir zuviel Micromanagement. Allerdings fände ich Gleiserhaltung als wiederkehrende Betriebsausgabe interessant, insbesondere im Kontext des von @dampf19 genannten Systems von Neben- und Hauptstrecken.


    Tschö, Auge

    Hallo

    TPF war da in der Vergangenheit leider sehr empfindlich. Jeder noch so kleine Pupsfehler führte unnötigerweise sofort zum Absturz zurück auf den Desktop. Meistens ist das heute leider immer noch so.

    TF war da ja noch um einiges empfindlicher. Es war doch TF, bei dem bei einer neuen Version die Prüfung von Dateien auf die UTF-8-Kodierung nachgereicht wurde und sich danach die Anzahl der Meldungen zu Abstürzen bemerkbar verringerte, oder? Für mich war das ein Aha-Erlebnis (kleine Ursache => große Wirkung).


    Dass Dateinamen in allen anderen als Windows-Betriebssystemen case-sensitive sind, war auch schon bei TF-Mods immer wieder ein Thema. Das sollten zumindest die altgedienten Modder kennen und verinnerlicht haben. Für Nicht-Windows-Nutzer ist ein Mod mit entsprechendem Fehler einfach kaputt. Wem das passiert, sollte das natürlich auch melden, damit es behoben werden kann. Eine Einstellung a la "Auf die paar Hanseln mit den exotischen Betriebssystemen lässt sich auch verzichten." finde ich allerdings enttäuschend.


    Dass die Prüfung auf korrekte Pfadangaben, die der realen Verzeichnisstruktur entsprechen, beim Spielstart illusorisch ist, wurde ja schon mehrfach konstatiert. Sollte solch eine Prüfung (per eingeständigem Skript?) auf Autorenseite für jeweils einen Mod nicht doch machbar sein? Ich stelle mir das so vor: Prüfe einen Mod und vergleiche die reale Struktur von Verzeichnis- und Dateinamen mit der in den Skripten referenzierten Verzeichnis- und Dateinamen (natürlich case-sensitive) und liste Unterschiede zwischen den beiden Ergebnismengen auf. So ließen sich Dateien finden, die eine andere Schreibung haben, als ihre Referenzen und auch solche, die nirgends benutzt werden (wäre ja ein positiver Nebeneffekt).


    Tschö, Auge

    Hallo


    Ich kenne einige Spiele wo diese Funktion in der Engine enthalten ist zb.: OpenTTD hier kann *.zip oder *.rar verwendet werden.


    Das ist ja mal ganz was neues. Soweit ich weiß, kann OpenTTD weder noch. Was funktioniert, sind TAR-Archive. In TAR wird aber nichts komprimiert, sondern nur zusammengefasst. Es ist also dazu da, ganze Verzeichnisstrukturen (unkomprimiert) in eine Datei zu packen.


    Ausserdem hat ja jeder Windows rechner Zip von Haus aus mit, schlimmer ists mit den rar Archiven ;)


    Das hilft Benutzern anderer Betriebssysteme, die ZIP aus welchen Gründen auch immer nicht installiert haben, wie weiter?


    Tschö, Auge

    Hallo

    Warum ich meine Mods freistelle: Ganz einfach, täglich könnte eine Veränderung in meinem Leben eintreten die mich unfähig macht, Entscheidungen zu treffen. Wenn keine Antwort von mir kommt, wäre es bedauerlich das Kreationen von anderen, basierend auf meinen Mods, nie der breiten Masse zur Verfügung steht und das wäre nicht in meinem Interesse.

    Schön, dass du das mal von einer anderen Seite betrachtest und formulierst. Wenn es denn ginge, würdest du von mir allein wegen dieses Absatzes 10 Daumen bekommen. So musst du dich mit dem einen begnügen. Ich vermute, das wird dich nicht umbrigen. ;-)


    Tschö, Auge

    Hallo

    Aber ich habe noch nicht die richtig zündende Idee gefunden, wie ich das Gerät anstreichen will. Militärische Frachter machen halt wenig Sinn in einem grundsätzlich zivilen Spiel, und einen wirklich attraktiven Anstrich habe ich auf zivilen An-26 bisher nicht gefunden.

    Ich habe mich mal in der DuckDuckGo-Bildersuche umgeschaut. In der Tat findet man vorwiegend Bilder von Militärmaschinen. Die (sehr) wenigen Bilder von zivilen Maschinen scheinen fast ausschließlich aus der Nach-UdSSR-Zeit zu stammen. Hier exemplarisch zwei Fotos: Eine Maschine der Aeroflot im üblichen weißen Kleid mit blauem Streifen und eine DHL-Maschine. Aufgrund der Perspektive eignen sich wohl beide Bilder nicht direkt für einen Repaint, aber vielleicht geben sie Anstöße.


    [edit]Noch ein Bild mit etwas mehr Farbe, eine Maschine der Vulkan Air.[/edit]



    Tschö, Auge

    Hallo

    Offen sind noch ein paar Kleinigkeiten an den Anstrichen und die Flugerprobung im Spiel. Die Interflug-Version braucht noch das große Antonow-Logo, das aber leider in schön geschwungener Schreibschrift daherkam und nicht gerade einfach zu replizieren ist. Die Animationen und alles andere sollten aber fertig sein; ich hoffe, daß ich das Gerät morgen hochladen kann.

    Meinst du dieses Firmenlogo?


    *btw* bei der Recherche ist mir die An72 untergekommen (hatte ich lange nicht gesehen). Die wäre was für kleine bis mittlere Frachten und ist mit der auffälligen Triebwerksanordnung ein Blickfang.



    Tschö, Auge

    Hallo

    weil wir es hier hatten, "man muss ja kein Whatsapp verwenden"


    http://orf.at/stories/2441881/2441876/

    Auf welchen Teil stellst du ab? Dass der Anteil der SMS zugunsten der Messenger abnimmt? Das ist, auch in Deutschland, so und es ist nicht neu. Der Trend besteht schon seit einigen Jahren.


    Problem dabei: Es sind verschiedene Messenger und nicht jeder Nutzer hat jeden Messenger installiert. Mir z.B. kommt WhatsApp nicht auf auch nur irgendein Gerät. Ich benutze unter Anderem und hauptsächlich Signal. Der Markt ist quasi zersplittert und als Firma würde ich (ganz unabhängig von Datenschutzerwägungen) nicht X Messenger unterstütze wollen. Mit SMS hingegen komme ich heutzutage per se an jeden Mobilfunkanschluss heran (Die Vorlesefunktion für Festnetzanschlüsse mal außen vor gelassen).


    Wenn wir aber beim Thema Datenschutz bleiben wollen, ist da (wenn auch nicht nur) bei WhatsApp der Umstand, dass man bei der Anmeldung sein gesamtes Adressbuch mit denen teilt, egal, ob die hinter den Kontakten stehenden Personen das wollen oder nicht. Das kann tatsächlich eine Frage des Datenschutzes sein. Deshalb verbietet die Firma Continental (einer der großen Zulieferer der KFZ-Industrie) neuerdings WhatsApp und SnapChat auf Dienstsmartphones.


    Tschö, Auge