Markenlogos auf Assets [ausgelagert]

Willkommen in der Transport Fever Community

Wir begrüßen euch in der Fan-Community zu den Spielen Transport Fever und Train Fever, den Wirtschaftssimulatoren von Urban Games. Die Community steht euch kostenlos zur Verfügung damit ihr euch über das Spiel austauschen und informieren könnt. Wir pflegen hier einen freundlichen und sachlichen Umgang untereinander und unser Team steht euch in allen Fragen gerne beiseite.

 

Die Registrierung und Nutzung ist selbstverständlich kostenlos.

 

Wir wünschen euch viel Spaß und hoffen auf rege Beteiligung.

Das Team der Transport-Fever Community


  • Ich denke nicht, dass Penny, REWE und Konsorten wegen der Modelle auf die Barrikaden gehen, aber man kann einer möglichen Abmahnung ja entgehen, indem man die Namen einfach ein wenig anpasst, auch wenn sich ein Markeninhaber alleine aufgrund der Ähnlichkeit auf die Beine stellen könnte.

    Ja, man könnte die Nutzung mit den jeweiligen Unternehmen abklären, aber das könnte schlafende Hunde wecken und wäre zudem zeit- und nervenaufwändig.

    Also bleibt nur die Möglichkeit: Einfach mal machen und abwarten oder ein klein wenig anpassen.

  • Wenn die Unternehmen klug sind, meckern sie nicht. Sie bekommen im Grunde einen kostenlosen Werbeträger, und wenn sie zu heftig meckern, reicht wahrscheinlich schon eine völlig neutral gehaltene Mitteilung im Forum oder im Bekanntenkreis, daß einige Leute den Laden wechseln.

    Auf der anderen Seite gibt es juristische "Berater", die eher auf den eigenen Geldbeutel als den ihrer Kunden schauen. Wie heißt es so schön:

    Treffen sich zwei Anwälte. Der eine: "Wie geht es dir?" Der andere: "Schlecht. Ich kann nicht klagen."


    Ich hatte mal wegen einer Vereinszeitung (50 Exemplare) den Verlag wegen eines Cartoons gefragt - quasi die Pistole auf die Brust gesetzt, d. h. entweder darf ich es kostenlos, oder der Cartoon bleibt draußen; der Verkaufpreis mußte kostendeckend und erträglich sein. Die waren schon nahezu überrascht, daß ich gefragt habe. Das ging dann problemlos mit einem Belegexemplar. Nachträglich habe ich aber auch erfahren, daß sich der Cartoonist rühmt, der am meisten illegal kopierte zu sein. In so einem Fall emfehle ich aber, immer um Erlaubnis zu fragen.

    13! = 13*12!

  • Wenn sich jemand für die Rechtslage interessiert, dann ist hier ein relevanter Paragraph aus dem deutschen Markengesetz.


    Interessant ist hier vor allem die Stelle:


    Zitat von "§14 Markengesetz"

    (2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen


    1.ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
    2.ein Zeichen zu benutzen, wenn das Zeichen mit einer Marke identisch oder ihr ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen identisch oder ihnen ähnlich sind, die von der Marke erfasst werden, und für das Publikum die Gefahr einer Verwechslung besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
    3.ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.


    Erstens: Findet hier geschäftlicher Verkehr statt, wenn jemand einen Mod zum kostenlosen Herunterladen anbietet?


    Geschäftlicher Verkehr erfordert Leistung und Gegenleistung. Die Leistung, hier das Anbieten eines Mods, wird zweifellos zur Verfügung gestellt. Eine Gegenleistung des Nutzers findet jedoch nicht statt: für den Mod wird nicht bezahlt oder eine andere Vergütung geleistet. Die Mods werden somit auf dieser Seite nicht gewerblich angeboten, sondern unter Personen gleichen Interesses geteilt.


    Somit ist die Frage nach geschäftlichem Verkehr zu verneinen, womit sich die Anwendbarkeit des oben zitierten Paragraphen schon erledigt haben dürfte.


    Der Vollständigkeit halber jedoch:


    Zweitens. Wird hier ein Logo oder eine Marke verwendet, um gemäß 1. oder 2. Waren oder Dienstleistungen, die mit denjenigen des Markeninhabers identisch oder ähnlich sind, oder mit ihnen verwechselt werden können, anzubieten?


    In einem Modell eines Supermarkts wird weder eine natürliche noch eine juristische Person ihre reellen Einkäufe verrichten können. Dieser Versuch wird alleine schon daran scheitern, daß in einem solchen Modell weder Waren noch Dienstleistungen angeboten werden. Daß also ein potentieller Kunde des Markeninhabers sich von dem auf einem hier geteilten Modell gezeigten Logo dazu verleiten ließe, seine Einkäufe nicht beim Markeninhaber, sondern in dem Objekt, das hier das Logo tragen mag, zu verrichten, ist auf mehr als eine Weise ausgeschlossen.


    Diese Frage ist daher ebenfalls zu verneinen.


    Drittens: Ist die Verwendung eines Logos hier im Spiel geeignet, die Wertschätzung der Marke eines Markeninhabers zu beeinträchtigen, und wenn ja, geschieht das in unlauterer oder ungerechtfertigter Weise?


    Das Äußere der hier gezeigten Supermärkte ist ohne weiteres als dem ihrer echten Vorbilder entsprechend zu identifizieren. Die Modelle zeigen weder bauliche Mängel noch hygienische Schwächen (Grafitti, Rattenbefall, Müllhaufen), überhöhte Preise oder andere Dinge, die die Wertschätzung eines Geschäfts in den Augen der Kunden zu reduzieren geeignet sind. Daher ist auch diese Frage zu verneinen: die Marke wird hier zweifellos nicht ohne Respekt behandelt.


    In Summe sind diese Modelle daher kostenlose Werbung für den rechtmäßigen Besitzer einer Marke. Sollte dieser hier einen anderen Standpunkt beziehen wollen, so wird eine fallweise Entfernung des kritisierten Modells sicher kein Problem darstellen.

  • DH-106: Bist Du Jurist? Deine Ausführungen sind logisch. Ich habe aber leider beobachtet, daß gerichtliche Entscheidungen auch mal in einer Art fallen, wie ich sie aus den Gesetzestexten nicht folgern könnte. Da wäre es schon interessant zu wissen, ob Du in der "juristischen Denke" zu Hause bist oder nicht.


    Was auf jeden Fall klar ist: Den Unternehmen schaden will hier kein Modder (ich habe bei meinen fiktiven Bannern auch zugesehen, daß ich die im Hintergrund stehenden Unternehmen durch den Kakao und nicht die K...e gezogen habe).

    13! = 13*12!

  • DH-106 Ui! Schöne Ausführung! Danke! Hört sich erstmal alles logisch an und hätte ich auch so vermutet. Hier werden keine Mods zum Verkauf angeboten, weshalb man da mit dem Namens- und Rechteinhaber in Konflikt kommen könnte und die Namen werden auch nicht missbräuchlich verwendet. Alleine, was der Endnutzer damit anstellt (z.B. einen UPS Transporter in eine Menschenmenge zu fahren), kann der Modder nicht beeinflussen.

  • Rutel - ein Anwalt bin ich nicht, habe aber immer mal wieder Berührungspunkte mit Gesetzestexten. Und du hast recht: es gibt über den rohen Gesetzestext hinaus auch noch Judikatur und Fachliteratur; diese habe ich für die obige kurze Variation über den genannten Paragraphen nicht geprüft.


    Es gibt da den schönen Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." Man kann da noch so sehr die juristische Denke verinnerlicht haben; wenn man den Richter nicht von seinem Standpunkt überzeugen kann, wird man kein Urteil zu seinen Gunsten erhalten. Und: ein Anwalt ist nichts anderes als das Werkzeug seines Mandanten. Sein Auftrag ist nicht so sehr, die reine Lehre des Gesetzes hochzuhalten wie die Interessen, die der Mandant ihm zu vertreten beauftragt hat, durchzusetzen. Dies ist im Umgang mit diesem Personenkreis wichtig zu bedenken.


    Nichtsdestotrotz gehe ich davon aus, daß die Verwendung von Logos und Markenzeichen in dem Rahmen, wie sie auf dieser Seite stattfindet, von dem deutschen Markenrecht nicht verboten wird. Wichtig ist hier, daß das unentgeltlich bleibt, denn wäre das anders, wäre der oben zitierte "geschäftliche Verkehr" nicht mehr zu verneinen und man würde nicht nur markenrechtliche Fragen zu beantworten haben.

  • My experience is in basis the same as above, indeed if it comes down to it there is still a judge who will also apply some level of, let's say, common sense.

    Though my experience is on business cases, luckily no private needs or issues, I trust that if a Private person is affected such will count even more. From a company you may expect a certain level of knowledge and expertise, for a private person that is far less applicable.

    The issue with these kind of cases is mainly the threat the (big) company is to a single Private person. To make it to court you'll need to spend some serious money first and above all you'll need a long breath, as such cases can take years before a (first) judgement is spoken. You'll meanwhile be unsure if and to what extend your spendings will be refunded.

    Hence in most cases the companies expect a private person to simply retreat and revert or correct their actions. Often such cases are initiated from eager lawyers or legal employees.I mean the owner of the restaurant at the end of the street would never complain, instead he would be honoured if I made his place as a mod.

    So it's a risk when using large brand labels, though I think with the above as noted also by DH-106 we will stand strong if needed. Might one receive a legal note just be cautious in the wording of your reply.


    Greets, Gruss,

    B|ko

    Reply in German if you want, but allow me to stick to English.

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