Diskussion zum Marken- und Designschutz in Mods (mal wieder...)

Willkommen in der Transport Fever Community

Wir begrüßen euch in der Fan-Community zu den Spielen Transport Fever und Train Fever, den Wirtschaftssimulatoren von Urban Games. Die Community steht euch kostenlos zur Verfügung damit ihr euch über das Spiel austauschen und informieren könnt. Wir pflegen hier einen freundlichen und sachlichen Umgang untereinander und unser Team steht euch in allen Fragen gerne beiseite.

 

Die Registrierung und Nutzung ist selbstverständlich kostenlos.

 

Wir wünschen euch viel Spaß und hoffen auf rege Beteiligung.

Das Team der Transport-Fever Community


  • Damit dürfte Dein Sohn @Tom erst einmal beschäftigt sein!

    Wieso? Bis auf deine zweite Quelle, die mit meiner Darstellung bzw. die meines Sohnes übereinstimmt, ist in deinen anderen Quellen nur Verunsicherung durch Behauptung vorhanden.


    Leider nennt Meister Zoggi den Hinweisgeber nicht, der behauptete, dass der ICE 3 kritisch sei. Von der Bahn AG hat er jedenfalls nichts bekommen gehabt!
    Bei dem Fußball hast Du gleich den Rechtsanwalt der DB gespielt. Wenn überhaupt, dann müsste die Bahn AG gefragt werden. DB gibt es schon etwas länger nicht mehr.
    Und beim ICE 4 hat sich die Unsicherheit schon auf andere übertragen.
    Warum machst Du das? Arbeitest Du für die Bahn AG?


    Was ist am Designschutz so schwer zu verstehen?


    Hier noch einmal aus der zweiten Quelle:


    Ich hoffe damit wäre die Sache für ein und allemal geklärt und alle Modder können weiter beruhigt und mit gutem Gewissen an ihren Werken arbeiten, ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben zu müssen. Denn diese Unsicherheit hat die Modentwicklung auf dieser Seite teilweise stark gehindert.

    Auch er verlinkt den Gesetzestext.


    Was ist daran so schwer zu verstehen?
    Kann hier jemand auch nur einen Fall eines verdonnerten Modders, Hobby-Modellbauers oder sonstewas nennen?


    Wenn man keine Ahnung hat, dann zitiere ich mal Nuhr.


    Es ist furchtbar, wie ewige Besserwisserei Spass und Freude verderben können und hier das Modden von gewissen Fahrzeugen verhindern.
    Das Ganze wegen halbgarer Behauptungen. Unfassbar...

  • Bevor Du hier Falsches verbreitest, solltest Du dich besser informieren:

    Warum nur ist der deutsche Michel so unterwürfig...

    Das ist leicht erklärt, @Tom: Während du davon ausgehst, dass Aktivitäten wie das Veröffentlichen von Mods im Forum eine private Aktivität ist, gehen die anderen davon aus, dass sowas keine private Aktivität ist.


    Es geht nicht nur um das Nichtgewerbliche, sondern auch um das Private. Und eine Veröffentlichung, die für das gesamte Internet zugänglich ist, sprengt nach allgemeiner Rechtsauffassung den privaten Rahmen. Das haben Richter auch schon für das zahlreiche Verkaufen auf eBay festgestellt, ebenso für urheberrechtliche Ansprüche oder Namensrechte an Domains: Internet mit Öffentlichkeit ist nicht privat.


    Deswegen gilt: Wenn jemand dieser Auffassung dennoch ist, darf er sich gerne unter Inkaufnahme des damit verbundenen Risikos zu einer Veröffentlichung entschließen.


    Ich kann verstehen, dass Leute das Risiko scheuen. Schließlich geht es hier nicht um das Austauschen bzw. Modifizieren eines Logos.

    Bilder sagen mehr als tausend Worte... (Erweiterte Antwort --> Datei anhängen --> Bild auswählen --> *freuen*)

  • Das haben Richter auch schon für das zahlreiche Verkaufen auf eBay festgestellt

    Seit wann werden die Mods hier meistbietend gegen Kohle versteigert? Falsche Baustelle!

    ebenso für urheberrechtliche Ansprüche

    Hier geht es um Designschutz. Urheber der Mods ist der Modder. Da waren wir uns doch einig - oder?

    Namensrechte an Domains

    Auch andere Baustelle.

    Internet mit Öffentlichkeit ist nicht privat.

    Hast Du dafür eine belastbare Quelle?
    Das LG München ist da aber anderer Auffassung! Und bevor ein Einwand kommt - ja, es handelt sich um eine private öffentlich zugängliche Webseite:

    Rein private Handlungen seien demgegenüber nicht dem geschäftlichen Verkehr zuzurechnen. Zur Abgrenzung von Privat- und Geschäftsverkehr verweise der BGH (z.B. GRUR 2002, 622, 624) darauf, „dass es für das Handeln im geschäftlichen Verkehr auf die erkennbar nach außen tretenden Zielrichtung des Handelnden ankommt. Dient das Verhalten nicht der Förderung der eigenen oder einer fremden erwerbswirtschaftlichen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit, scheidet ein Handeln im geschäftlichen Verkehr aus (…). Das Verhalten ist dann ausschließlich dem privaten Bereich außerhalb von Erwerb und Berufsausübung zuzurechnen.“

    Vollständig: http://www.damm-legal.de/lg-mu…eeinblendungen-gewerblich

    Ich kann verstehen, dass Leute das Risiko scheuen. Schließlich geht es hier nicht um das Austauschen bzw. Modifizieren eines Logos.

    Wo wir jetzt bei Logos sind - wenn die Rechtsinterpretationen einiger hier richtig wären besteht jetzt aber akuter Handlungsbedarf bei vielen Moddern hier!
    Ich überblicke es nicht genau, ab es gibt hier eine nicht gerade kleine Anzahl von Loks, Waggons, Assets etc. mit dem DB-Logo.
    Dieses steht unter Markenschutz - in den verschiedensten Varianten. Und bei dem Thema kennt die Deutsche Bahn AG wahrlich kein Pardon. Billig ist das dann auch nicht:
    http://www.aufrecht.de/urteile…-220905-az-5-u-12904.html


    Bei der qualifizierten Rechtsauffassung würde ich als betroffener Modder dann mal hurtig mit dem Abkratzen des Logos auf meinen Mods beginnen.
    Man weiß ja nie, was da auf einen zukommen könnte. Oder wie war das noch mal mit privat/gewerblich...


    PS:
    Es wäre nett, wenn alle Rechtsexperten hier zu ihren Behauptungen auch belastbare Quellen angeben würden.
    Ansonsten kann man das alles nicht wirklich ernst nehmen...

  • Könnte man nicht irgendwie einführen, dass wenn ein Modder 2 Jahre oder mehr nicht online war, seine Rechte für die Mods verfallen, ist ja bei vielen leider so...

  • Dass die admins z. B sich das Projekt anschauen und dann die Erlaubnis für den modder geben.

    Da es sich bei den Mods um das geistige Eigentum und die künstlerischen Werke der Modder handelt, und diese ihre fertigen Arbeiten ja nicht an das Forum übertragen, ist das nicht umsetzbar. Der Modder allein entscheidet.
    Das nennt sich Urheberrecht.

    In diesem Sinne
    photoshotter

  • Verstehe. Wäre halt nur eine Lösung wie in dem Fall von Wohlstandskind.
    Dann könnten von dem Orginal her andere und repaint mods entstehen trotz der Abwesenheit.
    Ich wette wenn er zeit findet, sieht er Mind. 10+ Erwähnung und denkt sich "nicht jetzt.. " somit stehen wir aufn trockenen halt..

  • Könnte man nicht irgendwie einführen, dass wenn ein Modder 2 Jahre oder mehr nicht online war, seine Rechte für die Mods verfallen

    Nein, definitiv Nein.


    Mfg Sebastian

    Gyrfalcon – Gerfalke zu deutsch. Aha. WTF ist ein Gerfalke? Ich kenn nur Vogel, wenns fliegt isses Vogel. Wenns nicht fliegt, müss’mer mal genauer gucken, eventuell ne Kurve machen.WiSim Welt https://www.wisim-welt.de man könnte ja mal vorbeischauen.
    Der tägliche Adminwahnsinn ->Forentrollfalle aus Keksen

  • Die deutsche Rechtsprechung ist schon ein bisschen. ...seltsam gelinde gesagt.
    Dann wird Potential verschwendet für doppelte Arbeit: Sachen die eigentlich schon da sind müssen ein 2.Mal gemacht werden.
    Wenn doch schon jemand seinen Mod hier reinstellt, heisst das doch prinzipiell dass man ihn auch benutzen kann. Gut, die meisten wollen wenigstens gefragt werden, wenn man was verändert. ..
    Aber wenn jemand ewig lang nicht mehr online war?
    Konsequenzen: Jemand muss alle Mods von Wohlstandskind noch mal neu machen (ohne die meshes von Wohlstandskind zu verwenden), dann gibt es von dem Modell eine neue Version, die man repainten darf....

  • So lange du die Repaints nicht öffentlich zugänglich machst, darfst du solche erstellen.


    Die deutsche Rechtsprechung ist schon ein bisschen. ...seltsam gelinde gesagt.

    Nein, das ist nicht so, sie weicht in diesem Punkt auch nicht von der Rechtsprechung in anderen Staaten ab. Geistiges Eigentum ist (fast) überall geschützt. Eine solche Rechtsprechung ist in allen "westlichen" Ländern in dieser Art üblich.


    Den einzigen Vorwurf, den man den Moddern machen kann, ist, dass sie keine Klausel einfügen, dass ihre Mods für eine bestimmte Verwendung (beispielsweise für Repaints) oder nach einer gewissen Zeit (zum Beispiel nach 12 Monaten) angepasst werden können. Auf der anderen Seite geht es mir in einem Punkt nicht anders: Ich will auch nicht, dass andere Personen meine TF-Mod als TpF-Mod verwenden. Dieses Recht will ich schlicht und einfach exklusiv behalten, auch wenn TpF erst in zwei Jahren veröffentlich wird.


    Ach ja, die Citaros zeigen ja, dass es gut auch zwei Mal das gleiche Fahrzeug von verschiedenen Moddern geben kann.

BlueBrixx