Hallo
Geschwindigkeitsbegrenzungen werden durch Kreuzungen nicht aufgehoben! Wenn man jedoch in eine Straße einbiegt, welche z.B. auf 30 begrenzt ist, das 30er-Schild nicht wiederholt wird und man nicht genügend Ortskenntnis hat, zu wissen das da eigentlich 30 sind, kannst du nicht bestraft werden, wenn du doch 50 fährst.
Hmm, ich habe es in der Fahrschule so gelernt, dass eine von der Regelgeschwindigkeit (und die ist innerorts 50km/h) abweichende Geschwindigkeitsregel nur bis zur nächsten Einmündung gültig ist und dort automatisch endet, falls die Beschränkung nicht wiederholt wird. Ausnahme davon sind Zonen mit anderer Geschwindigkeit, also typischerweise 30-er Zonen. Ich finde allerdings keinen Beweis, dass das Vorschrift ist, nur die VWV zur StVO (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung), die folgendes besagt.
QuoteZu den Zeichen 274, 276, 277 und 277.1
III. Die Zeichen 274, 276, 277 und 277.1 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. Wo innerhalb geschlossener Ortschaften durch das Zeichen 274 eine Geschwindigkeit über 50 km/h zugelassen ist, genügt dagegen dessen Wiederholung in angemessenen Abständen. Grundsätzlich richten sich die Abstände, in denen die Zeichen zu wiederholen sind, nach den jeweiligen Verkehrsverhältnissen und der Verkehrssituation. Auf Autobahnen empfiehlt es sich in der Regel, die Zeichen nach 1 000 m zu wiederholen.
Leider ermöglicht die verlinkte Website keine Verlinkung von Abschnitten. Wenn also jemand das selbst mit allem drumrum nachlesen möchte, muss er auf der Seite nach "Zu den Zeichen 274, 276, 277 und 277.1" suchen.
Der Satzteil "an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist" macht das zur Auslegungssache. Da, wo ich wohne, gilt das schlussendlich immer und hier wird auf 30-er Strecken diese zusätzliche Tempobeschränkung tatsächlich nach jeder Einmündung/Kreuzung neu beschildert. Vor einer Kreuzung, an der die Beschränkung endet, steht allerdings auch fast immer ein 50-er Schild. Darüber, dass das eigentlich automatisch erfolgt, finde ich aber tatsächlich nichts. Naja, wieder 'was gelernt.
Gepupft wie gesprungen, wenn man schönbautechnisch eine Stadt auf realistische Weise mit 30-er Strecken bestücken will, liegt man wohl mit der Wiederholung der Beschilderung nach Einmündungen/Kreuzungen nicht falsch, auch wenn es in der Realität anders sein kann.
Gute Frage, die ich dir leider nicht beantworten kann. Ich kann die da nur sagen, dass es die 30er-Zone erst ab 1979 (DDR) bzw. 1985 (BRD) gab.
Meine Suche zur Einführung von 30-er Zonen ergibt leider haufenweise für diese Fragestellung irrelevante Suchergebnisse. Daher muss ich mich darauf verlassen, was die Wikipedia sagt. Demnach gab es in der BRD die ersten 30-er Zonen in den 1970-ern. Inwieweit das zu der Zeit bereits in der StVO geregelt war, ließ sich für mich auf die Schnelle jedoch nicht ermitteln. Dass es in der DDR zu welcher Zeit auch immer eine Regelung zu 30-er Zonen gegeben hätte, lese ich an dieser Stelle zum allerersten mal. Ich habe dort auch niemals irgendwo eine solche Zone gesehen.
Tschö, Auge
