Die Re 460 hat eine technische Höchstgeschwindigkeit, im Betrieb allerdings ist sie nur für 200 km/h zugelassen.
Selbes gilt für den ICN: technisch 220 km/h, betrieblich ebenfalls nur 200 km/h.
Somit dürfen beide im Publikumsverkehr nur mit 200 km/h verkehren, auch wenn sie eine höhere Höchstgeschwindigkeit hätten. Es handelt sich um eine ZULASSUNG, weswegen ich für den ICN eine Vmax von 200 km/h empfehle.
Klar nützt der Re 460 eine Vmax von 230 km/h nichts, da ja die Wagen nur 200 erlauben, aber früher musste für die Zulassung für 200 km/h (im Betrieb) eine technische Höchstgeschwindigkeit von 15% mehr erfüllt sein (daher 230 km/h)