Hallo
leider muss man auch sagen dass der Otto Normalo recht wenig davon hat. Weil der Otto Normalo klickt auf "jaja, mir egal, mach" und benutzt einfach die App, weil er die App benutzen möchte.
Die Frage ist nicht, ob irgendwer die Datensammlung über sich akzeptiert, sondern, dass das Gesetz vorschreibt, dass ein anderer wer das Recht hat, der Datensammlung zu widersprechen, soweit sie nicht für die Bereitstellung eines Angebots nötig ist. Alles andere bedarf eben einer freiwilligen, informierten Einwilligung. Schluss, Punkt, aus. Wer die Einwilligung geben mag, soll das tun. Die Möglichkeit der Nichteinwilligung quasi zu unterbinden, ist das, wogegen geklagt wird.
Außerdem ist hier nicht die Frage, ob jemand die App nutzen möchte. Auf dem platten Land kommt der potentielle Bahnnutzer oft nicht mehr darum herum, sie zu nutzen. Er hat dazu schlicht keine Alternative.
Aber ja, die pöhse DB App. Mit solchen Klagen macht man nur wieder den Firmen dahinter das Leben schwer, die dann aus einer funktionierenden App Frankensteins Monster erschaffen müssen, damit die DSGVO Würstchen beruhigt sind und alles den Regeln und so entspricht
Dass dir die DSGVO schnurzpiepegal ist, habe ich schon vor vier Jahren bei der ersten diesbezüglichen Diskussion in diesem Thread verstanden, als du quasi das Ende des einfach zu benutzenden Internets, in und mit dem man Geld verdienen könnte, proklamiertest. Was du mit deinen Daten tust, ist deine Sache, aber du hast nicht darüber zu entscheiden, wie andere das handhaben. Dass du hier propagierst, Dienstanbietern das einhalten von Gesetzen nicht abfordern zu dürfen, weil das befolgen von Gesetzen "Monster" erschaffen würde, schießt aber den Vogel ab.
Eine App so zu programmieren, dass sie vom Nutzer unerwünschten Datenversand schlicht nicht ausführt, macht sie nicht zum Monster sondern gesetzeskonform.
Oh boi...hab mir das mal durchgelesen, dabei sind mir eigentlich nur die Marketing-Unternehmen aufgefallen und wenn man drüber nachdenkt ist es ziemlich einfach erklärt, wozu das gemacht wird: die Bahn will halt passende Werbung schalten, so wie jedes Unternehmen. Was nützt es einem, wenn einem ein Bayern-Ticket beworben wird, wenn man in Berlin wohnt …
Die Bahn-App soll mir etwas anbieten und nicht etwas bewerben. Wenn wir mal bei deinem schlecht gewählten Beispiel bleiben, kann mich die App einfach nach meinem Standort fragen, um mir die wahrscheinlich passenden Angebote zu unterbreiten. Dazu braucht sie kein Google, kein Adobe oder einen anderen externen Datensammler. Also erzähl mal, warum es zwingend notwendig sein könnte, dass der Datenversand an solche Anbieter vom Nutzer nicht unterbunden werden kann? Und komme mir nicht mit der Werbung. Die App dient vordergründig dazu, Zugverbindungen zu ermitteln und Fahrkarten zu buchen. Die Bahn ist also keineswegs darauf angewiesen, die Daten ihrer potentiellen Kunden an externe Anbieter zu verhökern, um mit der App Geld zu verdienen.
Wer seine Nutzungs- und Standortdaten an Firmen übergeben möchte, die damit Geld verdienen, soll das von mir aus tun. Dass Nutzer, die das nicht wollen, das nicht unterbinden können, obwohl das Gesetz genau das vorschreibt, ist – meiner Meinung nach völlig zu recht – Anlass der Klage.
Ach ja, die gescholtenen Nervbanner gab es übrigens schon Jahre vor der DSGVO und es müsste sie überhaupt nicht geben, wenn nicht Hinz und Kunz meinte, meine Anwesenheit auf seiner Website oder die Nutzung seiner App an dritte Seiten zu verraten, ohne dass es technische Gründe dafür gäbe. Bis auf wenige Ausnahmen ist das nämlich schlicht nicht notwendig. Bei der DB-Navigator-App beschränkt sich das nur auf den Kartendienst von Google-Maps. Dass es andere, datensparsamere Kartendienste gibt, sei dahingestellt. Alles andere, was den Zweck der App ausmacht, könnte ohne weiteres firmenintern bei der DB erfolgen, ohne etwas kaputt zu machen und ein "Monster" zu erschaffen. Im Gegenteil würde es die App vermutlich sogar schlanker und schneller machen.
Tschö, Auge