... dafür gibt es die Untersuchungskommission, die sicher auch bei Eisenbahnunfällen an den grünen Tisch tritt...
Hier findest du die Untersuchungsberichte der deutschen BEU - Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchungen: https://www.eisenbahn-unfallun…n/publikationen_node.html
... Und wie ist die Erwartungshaltung hier, vertraut man dem Stellwerk blind oder gibt es die Option, auch bis zur Klärung anzuhalten, wenn man erkennt, daß vor einem etwas unpassend geschaltet ist?
Ein Anhalten, so wie du es vermutest, kann bei Straßenbahnen noch gut funktionieren. Bei der Eisenbahn könnte es unter günstigen Umständen vielleicht noch beim Rangieren (Vmax = 25 km/h) funktionieren, wenn nicht ein langer oder schwerer Zug dran hängt. Sonst aber nicht mehr, da die Geschwindigkeiten in der Regel zu hoch sind, als dass man eine mutmaßlich falsch gestellten Weiche frühzeitig erkennen kann und bis die Bremsen effektiv wirken. Der oft zitierte 1000m Bremsweg (Regelabstand Vorsignal zu Hauptsignal) bei 160km/h ist für ICE/IC bei einer Gefahrenbremsung zwar häufig ein gutes Stück geringer, aber Güterzüge brauchen manchmal schon bei 100km/h und weniger den vollen Bremsweg bei einer "normalen" Bremsung.
In der Regel werden gesicherte Fahrstraßen gestellt, die Weichen laufen in die richtige Stellung ein, Weichen die in die geplante Fahrstraßen führen werden so gestellt, dass man nicht in die geplante Fahrstraße fahren kann, und zum Schluss wird das Signal am Anfang der Fahrstraße mit dem dafür passenden Fahrt- und Geschwindigkeitsbegriff gestellt. Inclusive der in den Stellwerken verbauten Sicherungstechnik kann bei konsequenter Anwendung des Regelwerks so ein Unfall nicht passieren und die Lokführer müssen und können sich auf die Technik verlassen. Natürlich darf ein Tf aber jederzeit anhalten, wenn er Gefahr im Verzug feststellt. Was da in Fallersleben genau zum Unfall geführt hat, wird man in 1-2 Jahren detailliert unter dem o. g. Link nachlesen können. Spekulieren mag ich hier nicht, aber ich denke, man wird schon in wenigen Tagen/Wochen zumindest das Wesentliche über den Hergang des Unfalls erfahren können.