Logos Markennamen und TPF2 die Xte. Diesmal: Was geht auf Konsole - mod.io

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  • Hey,

    Rein Theoretisch müssten doch dann Mods mit Logos auf den Konsolen erlaubt sein

    theoretisch müsste es funktionieren, siehe Giants mit dem Landwirtschaftssimulator.

    Da können die Modder alle Logos/Markennamen benutzen, die im Spiel schon vorhanden sind.

    Da hat aber Giants die Lizenz/Genehmigung.

    Heißt, UG müsste die Lizenzen besitzen, damit es theoretisch funktionieren würde.

    Denke bei Privatleuten, die, die Lizenz besitzen, wird es leider nicht funktionieren, was sehr schade ist, da dadurch niemals so viele Mods für die Konsole kommen werden.

    Deshalb auch alles nur rein theoretisch.


    Gruß

    Danny

  • Weiß jemand, wie lange Mod.io braucht, um einen Mod für Konsole freizugeben?

    So weit ich weiß, muss die Prüfung UG selbst übernehmen.

    Technische Anforderungen

    • Mods für Konsolen sind nicht erlaubt
      • ...
      • Markennamen oder Logos in Texturen einschließen, die die Rechte der Rechteinhaber verletzen
      • ...

    Noch mal kurz zu der Logo Thematik.

    Der einzige Grund überhaupt auf Mod.io hoch zu laden, ist ja, damit die Konsolis an die Mods kommen.

    Also kann man rein grundsätzlich sagen, Logos oder andere geschützte dinge (ICE Weil Designschutz oder wie der schei... hieß) sind grundsätzlich raus.

    DR und DRG Sachen wären da eventuell raus, aber trotzdem kann man quasi in jeden Mod mehr oder weniger nur ein Fahrzeug packen dann bist du bei den 200mb (entpackt) ganz schnell am ende.

    Außer man schraubt die Texturen auf 1024px runter. Aber das will glaube keiner sehen, Vorteil, dann kann man auch die Logos nicht mehr erkennen :D


    Werde aus diversen gründen nix auf Mod.io hochladen unteranderem die oben genannten, aber allen Teilnehmern wünsche ich viel Erfolg mit ihrer Einsendung.

    Ich denke mit den Jungs und Mädels ("ich Gender nicht, ich habe einen Schulabschluss") die hier aus unserem Forum mitmachen, wird da sicher das ein oder andere Schmuckstück dabei sein :thumbup:

  • DR und DRG Sachen wären da eventuell raus,

    Es gibt dafür keinen Rechteinhaber mehr, daher sind DRG und DR (DDR) Logos kein Problem. Ich habe da schon Mods, auch für Konsole, hochgeladen. Der eine wartet nur seit Wochen auf Freischaltung/Rückmeldung.

    Anders sieht es da mit meinen DB- Dampfloks aus, die fliegen halt aus dem Mod raus. Müssen die Konsoleros nach 1949 mit DR Rumfahren. Reduziert auch wirksam die Dateigröße.

  • Es ist überhaupt fraglich, ob Logos & Markennamen überhaupt bei realitätsgetreuen Modellen (z.B.: TGV in PKP-Lackierung würde da nicht gehen) Rechte verletzen. Zumindest für den physischen Modellbau gibt es bereits mehrere BGH-Urteile (siehe https://haerting.de/wissen/bgh…turen-generell-zulaessig/ ), welche Marken- & Urheberrechtsverstöße verneinen.
    Die Frage ist dabei, in wie weit man die Urteile auch für den digitalen Modellbau übernehmen kann.

    13! ≠ 13

  • Vorherige Urteile sind erstmal zweitrangig.

    Die Frage ist, könnte sich UG es überhaupt leisten wenn DB mit einer Klage kommt. Selbst wenn das Urteil positiv wäre, die Kosten könnten schon zu hoch sein

  • Vorherige Urteile sind erstmal zweitrangig.

    Negativ. Ins besondere, wenn es wie hier Grundsatzurteile vom höchsten Gericht sind.

    Selbst wenn das Urteil positiv wäre, die Kosten könnten schon zu hoch sein

    Im positiven Fall muss m.W. die DB alle Gerichts & Anwaltskosten bezahlen.


    Anderseits können jemand, der ein Mod mit Logos hochlädt, UG verklagen, wenn diese den Mod wegen den Logos ablehnt, obwohl er dank realitätsgetreuen Nachbau vmtl. gar nicht gegen Rechte verstößt und somit die Regeln von UG befolgt.

    13! ≠ 13

  • Es ist überhaupt fraglich, ob Logos & Markennamen überhaupt bei realitätsgetreuen Modellen Rechte verletzen.

    Diese Frage habe ich mir aus Neugier auch gestellt und habe dazu einen Blick in die Schweizer Gesetze geworfen. Am Ende bin ich zum Schluss gekommen, soweit das Urheberrecht anwendbar ist, ist dies mehr oder weniger das einzige Recht, welches verletzt werden könnte.


    Markenrecht ist anwendbar bei gleichen oder ähnlichen Güter und Dienstleistungen. Offensichtlicherweise ist das Transportwesen komplett was anderes als Elemente für ein Videospiel. Eine Alternative Einschränkung gäbe es noch wenn die Markennnutzung den Ruf des Unternehmens schädigen würde. Dies würde ich zwar verneinen, liesse sich aber nicht ausschliessen, wenn von einem Modder schlechte Arbeit geleistet wird.


    Das Designrecht könnte nur bei einer Nutzung für eine gewerbsmässige Tätigkeit zur Anwendung kommen, das sollte auch nicht der Fall sein.


    Firmenrecht und Patentrecht lassen sich recht simpel verneinen.


    Also im Ergbenis würde ich sagen, dass, insofern die Marken und Logos den schöpferischen Anspruch nach dem Urheberrecht erfüllen, dieser entsprechende Schutz vorhanden ist. In allen anderen Fällen sollte es gemäss meiner Auslegung des Schweizer Rechts kein Problem sein. Jemand mit tiefergehenden Kenntnissen im Immaterialgüterrecht möge mich gerne korrigieren.


    Selbstverständlich ist Recht haben und Recht zugesprochen bekommen nicht das gleiche. In der HInsicht ist die Herangehensweise der Modwerkstatt hervorzuheben, welche für gewisse Repants eine ausdrückliche Erlaubnis eingeholt haben, um sämtlichen Rechtsverletzungen vorzubeugen.

    2 Mal editiert, zuletzt von HansVader ()

  • Im positiven Fall muss m.W. die DB alle Gerichts & Anwaltskosten bezahlen.

    Bringt nichts wenn UG vor dem Urteil kein Geld mehr hat.

    Da helfen eben vorherige Urteile nichts, da bereits Kosten anfallen wenn es geprüft wird, ob diese anwendbar sind

    Das Designrecht könnte nur bei einer Nutzung für eine gewerbsmässige Tätigkeit zur Anwendung kommen, das sollte auch nicht der Fall sein.

    Ich denke das könnte der springende Punkt sein. Ein privater Modder macht dies nichts Gewerbstätig und muss keine Angst haben, aber wenn die Mods durch UG zur Verfügung gestellt werden, wie es ja auf der Konsole der Fall ist, ist es anders

  • Moderativer Edit: Da das ganze so gar keinen Bezug mehr zum Moddingwettbewerb hat, habe ich das Thema ausgelagert.



    UG ist übrigens der völlig falsche Adressat, wenn dann dürft Ihr, wer immer das auch angehen will, euch direkt an Sony wenden. Genau das wird UG euch sagen denn die geht das ganze so gar nichts an. Die setzen die Regeln nur um und dürften auch kein Interesse daran haben da irgendeinen Widerspruch einzulegen. Die haben nämlich nix davon. (Den Zwischenschritt mod.io lassen wir mal weg, weil das ganze endet eh beim demjenigen der es festgelegt hat.)

    Also viel Spaß beim Rechtstreit mit Sony und wenn ihr damit durch seit, das gleiche noch mal bei Xbox/MS. Weil die beiden haben festgelegt das Logos/Markenzeichen nicht erlaubt sind, die haben wohl auch keinen Bock auf Dutzende Rechtstreits wegen Markenrechtsverletzung (oder wie immer auch die genaue Bezeichnung wäre).

    Wie man an dem Beispiel von wunder99 sieht streiten die Leute gerne, also haben die beiden wohl von Ihrem "Hausrecht" gebrauch gemacht und gleich gesagt, "Unsere Plattform, unsere Regeln. Bei uns nicht. Wem es nicht passt, lädt halt nichts hoch.". Vor allem weil es da ja im Gegensatz zu dem Urteil oben auch nicht um Geld geht, da hätte am Ende keiner was davon, also schiebt man dem ganzen gleich einen Riegel vor.


    Und nur der Vollständigkeit halber, ich glaube nicht das die Konsoleros über ein abweichendes Design oder fehlende Logos meckern würden, so wie es im Moment ausschaut wären die froh wenn überhaupt mal jemand was hochlädt.


    Ich für meinen Teil habe es jetzt so gemacht das ich mir Mods rausgesucht habe wo ich Logos drauf habe wo es nicht tangiert (DRG, DR, KPEV), die DB Versionen sind halt aus den Mods einfach rausgeflogen. Die AEG 128 hatte nie DB Logos, AEG/UNICEF/Bombardier/ADtranz habe ich dann entfernt, trotzdem habe ich gut 2h gebraucht. Wenn es jetzt immer noch Probleme gibt fliegen halt die bunten raus, bei dem Mod gabs, schon immer, auch eine neutrale Lok.

  • Ich denke das könnte der springende Punkt sein. Ein privater Modder macht dies nichts Gewerbstätig und muss keine Angst haben, aber wenn die Mods durch UG zur Verfügung gestellt werden, wie es ja auf der Konsole der Fall ist, ist es anders

    Ich bin mit Konsolen nicht ganz so bewandert, aber wenn der Modersteller da nicht derjenige ist der die Mod bereitstellt, dann liegt wohl gewerbsmässigkeit vor. Aber selbst dann würde der Schutz "nur" 25 Jahre seit Design Registrierung bestehen.


    Aber gemäss dem Hinweis von MaikC liegt das Problem wahrscheinlich nicht darin, ob die erstellte Mod irgendwelche Rechte verletzt, sondern dass stattdessen ein Übergeordneter Akteur wie Sony einfach diktiert was geht und was nicht.

  • ich glaube nicht das die Konsoleros über ein abweichendes Design oder fehlende Logos meckern würden…wären die froh wenn überhaupt mal jemand was hochlädt.

    Ich spiele auf Konsole und PC und kann der Aussage, für mich persönlich, nur zustimmen.

    Mir ist es doch egal ob da Logos oder Markennamen auf den Modellen sind.

    Ich finde die Arbeit der Modder einfach unglaublich gut und es geht mir um ihre Modelle.

    Also ich finde ein Modell nicht weniger gut, nur weil ein paar Logos fehlen.


    Gruß

    Danny